Hallo,
erst einmal hoffe ich ,dass ich hier richtig bin.
Mein Problem: Ich bin derzeit noch eingeschriebene Studentin. Möchte mich aber ab 01.04. exmatrikulieren, da ich für die mündlichen Prüfungen nicht mehr eingeschrieben sein muss. Ich hab eine Tochter und lebe mit meinem Freund zusammen, welcher nicht der leibliche Vater ist. Das waren die Fakten Jetzt habe ich so einen Hartz IV - Rechner benutzt und da steht ich hätte keinen Anspruch. (Achso mein Freund verdient Brutto rund 2100, der Vater der kleinen zahlt 241Euro, sie ist vier und Kindergeld für sie gibts natürlich auch noch) Nun bin ich total durcheinander. Ich meine mit dem was letztendlich von seinem Gehalt übrig bleibt, schaffen wir das nicht (naja, wahrscheinlich ist alles zu schaffen). Jetzt hab ich aber irgendwo hier im Forum gelesen, dass sein Gehalt nicht auf die Kleine mit angerechnet wird. Stimmt das? Weil wenn nicht hätte ich wahrscheinlich doch Anspruch oder? Ach menno, ich weiß gar nicht wo ich sowas alles suchen und erfahren kann... Hoffe es kann mir jemand helfen. Ach und bevor jemand auf dumme Gedanken kommt, wie ich hier schon lesen müsste, klar ist nen 400Euro Job ne Alternative - jedoch möchte ich so schnell wie möglich - also dann Ende Mai meine drei Prüfungen geschafft haben und mich voll und ganz darauf konzentrieren...
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus. LeneLotte
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Hallo LeneLotte,
hier der entsprechende Gesetzestext ...
Zitat§ 7 SGB II (Vermutung einer eheähnlichen Gemeinschaft)
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.... welcher aussagt, dass das Einkommen Deines Freundes angerechnet wird und es ob seiner Höhe wohl keinen Anspruch auf ALG II geben wird. Es spielt dabei keine Rolle, ob er der leibliche Vater ist oder nicht!
Gruß Gawain
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Hallo LeneLotte,
der Bedarf des Kindes ist durch den Unterhalt vom KV und KiGe gedeckt. Da wird es vom Jobcenter nix geben.
Dein Freund hat etwa 1.400€ netto im Monat? Ob es hier noch etwas für die BG gibt, ich denke nicht.
Wie bist Du denn eigentlich krankenversichert?
LG chico
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Hallo,
ich war auch mal in deiner Situation. Habe ein Kind und einen neuen Partner kennengelernt. Wir sind dann zusammen gezogen ich habe für ein Jahr ALG2 weiter bekomme wo sein Einkommen nicht angerechnet wurde da wir sozusagen noch nicht so lange zusammen gelebt hatten.
Nach den einen Jahr wollte uns das Jobcenter als BG ansehen.
Ich bin dann dorthin und habe denen gesagt das ich nicht über sein einkommen etc verfüge wir leben zusammen aber jeder Wirtschaftet getrennt was wir auch belegen konnten. Denn man kann den Partner nicht verpflichten für dich und deine Tochter aufzukommen. Wenn er sich weigert (warum auch immer) bis du mittellos und Hilfebedürftigt.Ich habe weiter ergänzend ALG2 bekomme bis zur Geburt unser gemeinsamen Tochter und dann haben wir geheiratet und dann gab es narürlich nichts mehr.
Vieleicht versuchst du das einfach mal?
LG
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@ sweety 258 -
ZitatIch bin dann dorthin und habe denen gesagt das ich nicht über sein einkommen etc verfüge wir leben zusammen aber jeder Wirtschaftet getrennt was wir auch belegen konnten.
ZitatIch habe weiter ergänzend ALG2 bekomme bis zur Geburt unser gemeinsamen Tochter und dann haben wir geheiratet und dann gab es narürlich nichts mehr.
... da pass mal schön auf das da nicht noch der dicke Hammer hinterher kommt ! Wie Du hier schreibst, habt ihr in der WG nicht nur zusammen gewohnt sondern gelebt, zwar mit der Einschränkung das kein gegenseitiges Einstehen für einander vorliegt- aber in der Folge das veröffentlichst Du hier auch noch ganz trocken, habt Ihr ein Kind gezeugt. Entweder muss man sich fragen was für unverantwortliche Menschen Ihr seit oder aber man setzt voraus das das Kind gewollt war, letzteres überführt euch dann allerdings einer vorsätzlichen Falschangabe und somit kann man Euch jetzt anhand der hier gemachten Aussage sogar die Erschleichung von Leistungen vorwerfen, das Ihr in der Folge auch noch geheiratet hat unterstützt bei einem Gerichtsverfahren dann auch die Klägerin - ein weiterer Beweis das sehr wohl die Absicht für einander einzustehen nicht unberechtigt unterstellt werden kann !
Vielleicht sollte man sich nicht mit allen Erfolgen die man erzielt hat ausgerechnet im Internet auf Seiten brüsten die nicht nur von Hilfesuchenden besucht werden. Ein Rat, wenn Du das schon jemandem mitteilen möchtest mach es per PN das ist zwar auch nicht zu 100 % sicher aber immerhin kannst Du dann davon ausgehen wer diese Daten eventuell weiter gegeben haben könnte. Der Admin hat Einblick in die e-mail Adressen eines jeden der sich anmeldet und über die kann man relatv sicher auch eine Rückverfolgung praktizieren. Datenschutz hin und Datenschutz her ! Dies vielleicht auch mal für andere die hier viel zu freizügig mit den Info's umgehen! Jeder glaubt weil er ein Synonym benutzt könnte man Ihn nicht ausfindig machen, dies ist absoluter Quatsch! Solange Ihr über keinen Ausländischen Server der bei jedem Internetzugang die IP wechselt ins Netz geht ist jeder ausfindig zu machen, selbst wenn er die e-mail Adresse von Opa Krause aus der Nachbarschaft benutzt und sich in ein Internet-Cafe setzt um ON zu gehen! Ich kenne Leute die sagen Dir in dem Moment wo Du ON bist aus welcher Region Du in etwa kommst. Dies würde reichen um die Job-Center in Deiner Nähe zu informieren, Deine weiteren Angaben könnten dann dazu führen das relativ schnell auch heraus bekommt wer besagte Person sein könnte, Suchfilter gibt es nicht nur in Excel-Datenbanken!
Seit doch einfach mal etwas vorsichtiger!
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man Grunert, nun mal doch nicht gleich wieder den teufel an die wand. erstens ist es so, dass das keinen interessiert, ob hier nun sozialbetrug eingestanden wird und zweitens ist sozialbetrug eher die regel als die ausnahme in diesem unseren land.
keep cool!:D -
@ lucki, - ich bin ja nicht mit einem Synonym hier präsent, also wir es mich wohl kaum jucken, selbst Deine Spielchen mit diversen Falschmeldungen, Todesanzeigen und Berichten aus dem Privatleben, interessieren mich nicht - mit sowas muss man, will man in die Politik doch umgehen können!
...und lacki, mein Jümgster war heute Nachmittag auch wieder beim Papa somit bist Du schon wieder der Verbreitung einer Lüge überführt - und wie heißt es doch: Wer einmal lügt dem glaubt man nicht, selbst wenn er dann die Wahrheit spricht!
Schlaf gut mein lucki Eulenspiegel!
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@ sweety 258 -
... da pass mal schön auf das da nicht noch der dicke Hammer hinterher kommt ! Wie Du hier schreibst, habt ihr in der WG nicht nur zusammen gewohnt sondern gelebt, zwar mit der Einschränkung das kein gegenseitiges Einstehen für einander vorliegt- aber in der Folge das veröffentlichst Du hier auch noch ganz trocken, habt Ihr ein Kind gezeugt. Entweder muss man sich fragen was für unverantwortliche Menschen Ihr seit oder aber man setzt voraus das das Kind gewollt war, letzteres überführt euch dann allerdings einer vorsätzlichen Falschangabe und somit kann man Euch jetzt anhand der hier gemachten Aussage sogar die Erschleichung von Leistungen vorwerfen, das Ihr in der Folge auch noch geheiratet hat unterstützt bei einem Gerichtsverfahren dann auch die Klägerin - ein weiterer Beweis das sehr wohl die Absicht für einander einzustehen nicht unberechtigt unterstellt werden kann !
!
Ich habe hier legedlich meine Erfahrungen geschrieben und niemanden beschissen.
Wir haben zusammen gelebt ect das ist richtig aber jeder hat getrennt gewirtschaftet und so habe ich es auch dem Jobcenter damals mitgeteilt auch als ich Shwanger wurde habe ich es dem Amt mitgeteilt und ich habe weiter leistungen erhalten. Ich bin meiner Pflicht dem Jobcenter gegenüber immer nachgekommen. Ich habe hier nicht den Staat ausgenutzt wie andere es tun. -
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Zitat
dass Du von Deinem Mitbewohner ein Kind bekommen hast und ihr beide dennoch als WG geführt werdet?
nicht nur dass, denn sie hatte, wenn ich das richtig lese:
ZitatHabe ein Kind und einen neuen Partner kennengelernt.
hatte sie schon eine tochter mit in den haushalt gebracht.
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@ lacki -
Zitathatte sie schon eine tochter mit in den haushalt gebracht.
....nun ja deswegen hat sie auch wohl beim Amt erklärt das der Mitbewohner nicht für sie und das Kind aufkommen muss, war so gesehen wohl eher eine Zweckgemeinschaft und bis dahin als WG ja auch noch akzeptabel.Ich nehme aber mal an das dann, zum Zeitpunkt des "sich näher kommen" keine Zeitnahe Meldung über eine Veränderung der Lebensverhältnisse erfolgt ist, evtl. sogar vorsätzlich !!!
ZitatWir haben zusammen gelebt ect das ist richtig aber jeder hat getrennt gewirtschaftet
in einer WG wohnt man miteinander, aber eigentlich lebt dann jeder WG - Teil sein eigenes Leben, der Begriff "zusammen" besagt aber das man mit dem anderen WG-Teil eben nicht nur zusammen wohnt und der Rest getrennt ist, deswegen auch die Erklärung !
Diese wird für mich noch nicht einmal durch den Umstand des gelegentlichen sexuellen Kontaktes untereinander anders bewertet, sondern erst in dem Moment wo die Schwangerschaft bekannt wird und man sich für das Kind entscheidet. Ich denke aber das zu diesem Zeitpunkt dann keine Zeitnahe Änderungsmitteilung an das JC über die geänderten Verhältnisse ergangen ist und damit ist für mich der Vorsatz des Sozialbetruges gegeben. Schon alleine aufgrund dessen, das eine anders dargestellte vorherige Lebenssituation über einiges mehr an Informationen und Aufklärung zu dieser Gesetzeslage, eigentlich auch weitreichendere Kenntnisse und somit einen Vorsatz voraus setzt.
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