Rückkehr zum Ehemann - ab wann erlischt Anspruch?

  • Hallo zusammen,


    habe hier schonmal Hilfe erhalten und hoffe, Ihr könnt mir auch diesmal mit Rat zur Seite stehen.


    Ich habe mich im Dezember von meinem Mann getrennt und bin dann Ende Januar mit unseren Zwillingssöhnen ausgezogen. Vom Jobcenter bekomme ich die Miete für die Wohnung bezahlt, mein Mann zahlt Unterhalt für die Kinder und ich bekomme ansonsten noch Kindergeld, Landeserziehungsgeld und so einen Zuschuss vom Jobcenter für Alleinerziehende.


    Jetzt sieht bei meinem Mann und mir alles nach Versöhung aus. Wir nähern uns wieder an und ich werde eine Therapie anstreben. Wir wollen über kurz oder lang wieder zusammen ziehen, alleine schon der Kinder wegen.


    Wie läuft das jetzt...wenn ich meine Wohnung kündige, habe ich ja 3 Monate Kündigungsfrist, die ich auch einhalten müsste, falls ich nicht einen Nachmieter finden würde, der kurzfristig in die Wohnung einziehen würde. Wenn ich dem Jobcenter jetzt mitteile, dass ich die Wohnung kündige, bekomme ich während der Kündigungsfrist die Wohnung noch bezahlt oder muss mein Mann dann die Mietkosten übernehmen, weil das Amt ja dann davon ausgeht, dass wir wieder zusammen sind? Mein Mann kann aber keinen Unterhalt zahlen und dann noch die Miete für mich, das kriegt er finanziell dann verständlicherweise nicht hin.


    Erlöscht mein Anspruch auf Sozialleistungen also schon VOR dem offiziellen Auszug und der Rückkehr zu meinem Mann oder erst AB Auszug?

  • Du musst Dein Vorhaben nicht ankündigen, es genügt wenn Du dem Jobcenter Meldung machst, sobald ihr zwei wieder zusammengezogen seid. Solltest Du nach diesem Termin noch eine Zahlung erhalten, vielleicht weil die Überweisung nicht mehr aufzuhalten war, müsstest Du dieses Geld natürlich dann zurückzahlen.


    Gawain

  • Du musst Dein Vorhaben nicht ankündigen, es genügt wenn Du dem Jobcenter Meldung machst, sobald ihr zwei wieder zusammengezogen seid.


    Also muss ich nicht schon ab Kündigung der Wohnung Meldung machen?
    Nicht, dass mir dann vorgeworfen wird, ich hätte was verschwiegen bzw. nicht rechtzeitig Meldung gemacht über die veränderten Umstände....
    ...oder dass die Wohnungsbaugesellschaft die Kündigung vielleicht an das Jobcenter weitergibt oder so...

  • Du bekommst ja Leistungen, weil Du von Deinem Ehemann getrennt lebst, folglich endet der Leistungsbezug auch erst mit jenem Tag, an dem ihr wieder zusammenwohnt. Was noch nicht ist kann Dir auch nicht zur Last gelegt werden ;)

  • Du bekommst ja Leistungen, weil Du von Deinem Ehemann getrennt lebst, folglich endet der Leistungsbezug auch erst mit jenem Tag, an dem ihr wieder zusammenwohnt. Was noch nicht ist kann Dir auch nicht zur Last gelegt werden ;)


    Klingt durchaus einleuchtend ;)
    Okay, dann vielen Dank für die Info!

  • Hm, womit man dann nach Zusammenzug Sozialleistungsbetrug unterstellen kann, da nunmal ab Kündigung der Wohnung eben nachweislich kein Trennungswille mehr vorlag.


    Guter Tipp... Und für den Staat natürlich von Vorteil, weil dann zur Rückzahlung von ALG 2 noch das Buß- oder Ordnungsgeld kommt.


    Turtle

  • Da diskutiere ich mit Dir überhaupt nicht herum Turtle. Wenn TwinsMum Bedenken haben sollte und wissen will, wie man das völlig legal und problemlos über die Bühne bringt, teile ich ihr dies gerne per PN mit.

  • Du vergleichst Äpfel mit Birnen Turtle und kennst nur schwarz und weiß. Mit Deiner Sicht der Dinge würdest Du ja die TE in Mietschulden stürzen und so etwas geht ja gleich garnicht. Kümmere Dich besser um die Groß- und Kleinschreibung und die Interpunktion in Deinem Stammforum (selten so gelacht), denn dieses hier sagt Dir ja von der Qualität her nicht zu. Komisch, dass Du dann hier trotzdem postest :confused:

  • @ Gawain - da muss ich turtle absolut Recht geben, denn mit der EV die jeder ALG II Antragsteller unterzeichnet unterschreibst Du auch das Du jedlicjhe Änderung in Deinen Lebensverhältnissen unverzüglich dem JC meldest, ansonsten drohen Sanktionen aufgrund fehlender Mitwirkungspflicht und wenn ich mich nicht ganz irre können die sogar Auswirkungen auf eine später eventuell noch mal notwendiges Hilfeersuchen nach sich ziehen !

  • Horst


    Ist vollkommen klar Horst, aber im vorliegenden Fall liegt lediglich eine Absicht und noch lange keine meldepflichtige Veränderung vor. Betrachte die Sache doch bitte mal aus der Praxis:
    Die TE müsste nun ihre Wohnung kündigen und sich nach Turtles Ansicht unmittelbar von den Leistungen abmelden. Sie geriete hierdurch in Mietschulden, da sie mittellos, wie sie dann ist, die KdU für die 3-monatige Kündigungsfrist nicht bezahlen könnte.
    Hierzulande wäre das JC zufrieden und glücklich, wenn diese beiden wieder zusammenwohnen und nach dem Zusammenzug keine Leistungen mehr anstehen.

  • @ Gawain - vielleicht solltest Du mal anerkennen das Turtle 1972 Ihren Stil erheblich verbessert hat, vielleicht warst Du nur in der Vergangenheit nicht in der Lage ihr das auf so assihafte Art und Weise bei zubringen wie ich das praktiziert habe.


    Im Gegensatz zu Dir erkenne ich dann aber auch Verbesserungen im Verhalten an und stichel nicht immer wieder auf 'S Neue so wie Du und lacki ! _ So wie es aber im Moment wieder aussieht scheint es ja wieder ein lustiges Wochenende zu werden!

  • @ Gawain das mag ja zutreffen- nur wie war das mit den "Kann" Bestimmungen ?


    Kann doch sein das der SB das anders zu sehen hat weil seine Vorgesetzten ebenso denken, dann hat TwinsMum80 den Ärger, die Rennerei und wir hier wieder 1000 unnötige Hilferufe !

  • Zitat

    Mit Deiner Sicht der Dinge würdest Du ja die TE in Mietschulden stürzen und so etwas geht ja gleich garnicht.


    Du hast das BSG Urteil noch nichtmal gelesen!!!! Da steht nämlich auch drin, wie mit den Mietkosten bei zwei Wohnungen zu verfahren ist.


    Das ist schon frech, was du hier bietest. Noch nichtmal die höchstrichterliche Rechtsprechung lesen, aber von "Äpfel mit Birnen vergleichen" faseln. Und von "nach Deiner Sicht der Dinge."


    NEIN; es ist nicht MEINE Sicht der Dinge, sondern die des BUNDESSOZIALGERICHTES!!!!!


    Und das steht auch über einem Gawain.

  • Ich sage immer, wenn der staat Dir ans Bein pinkeln will dann wird sich das schon irgendwie hindrehen lassen und wären da in Nürnberg nicht solche Arschlöcher in der Verantwortung, die sich immer nur mit einem dämlichen Grinsen in der Fresse Monat für Monat vor die Presse stellen und das Volk verarschen dann hätten wir in den Ämtern auch ganz andere Erfolge.
    Ich poste gleich noch einen Tread wo endlich mal etwas von denen mit Gehirn gemacht wurde und das ich nur unterstützen kann, einzig die Kosten sehe ich als zu hoch aber selbst das kann man unter anderen Gesichtspunkten gut und positiv rechnen nur die SB'S und deren Vorgesetzte arbeiten ja quasi auf Boni Basis wenn es um ALG II geht und alles nur um Milliraden für unsern Finanzminister rein zu holen, der damit die Löcher stopft wenn mal wieder an anderer Stelle die Unfähigkeit unser politischen Führungselite ein Minus erzeugt hat.


    Unter diesen Umständen glaube ich einfach nicht daran das sich mal eben so was in den Amtsstuben und vor allem in den Köpfen der dort Beschäftigen etwas ändern lässt dazu braucht es idiotensicher Gesetze und die Entfernung der kleinen Könige !

  • Zitat

    Das ist schon frech, was du hier bietest.


    Also frech finde ich Deine Nestbeschmutzerart, wie Du Dich in jenem anderen Forum über die Qualität DIESES Forums ausläßt und dann dennoch fleißig hier weiterpostest. Man merkt halt sofort, wo Du herkommst.


    Zurück zum Thema:
    Warum soll ich Deine Links lesen, wenn ich Fälle wie diesen, öfter als eine Hand Finger hat, selbst erlebt habe? Kein Mensch würde hierzulande auf die Idee kommen und Gelder zurückfordern, oder gar Klage erheben, wenn 2 Personen Veränderungen erst dann melden, wenn sie eingetreten sind.

  • @ Turtle 1972 - und über dem Bundessozialgericht steht der einzelne Bürger - das sollte man auch nicht vergessen wenn man nur auf den § rum reitet. Da Du ja Jura studiert hast wird Dir Dein Prof sicherlich auch mal erklärt haben das vieles eine Interpretationssache der Gesetze ist und deshalb braucht man ja auch auf höherer Instanz als Kläger oder Beklagter einen Juristischen Beistand - und je nachdem wie gut diese die Argumente zur Interpretation für Ihre Partei einzubringen wissen, beraten sich die da vorne über die Auslegung des Einzelfalles - Meines Erachtens machst Du aber auch viele andere Mitarbeiter den Fehler die Gesetze die sie heranziehen als das Mass aller Dinge zu sehen ! Sag das mal einem Richter dann sagt der Dir : Gute Frau Turtle - dies hier ist mein Gerichtssaal und wie ich den vorliegenden Fall interpretiere und bewerte das entscheide ich und sonst niemand ! " Zeigt also, wäre dem so wie das oft von Dir hier im Forum allen Beteiligten verkauft wird, gäbe es ja gar keine Notwendigkeit zig Tausende Klagen im Jahr abzuurteilen, weil ja alles schon im Gesetz geregelt ist und weil die sich ja anscheinen nicht verändern lassen! Dann erkläre mir doch mal wieso eine so hohe Zahl an Klagen gegen die JC ' s gewonnen wird, wenn Ihr immer im Recht seit !


    Es ist und bleibt die Freiheit eines jeden Richters die Fälle nach eigenem dafürhalten zu bewerten und zu be- und abzuurteilen !