Hallo zusammen,
habe hier schonmal Hilfe erhalten und hoffe, Ihr könnt mir auch diesmal mit Rat zur Seite stehen.
Ich habe mich im Dezember von meinem Mann getrennt und bin dann Ende Januar mit unseren Zwillingssöhnen ausgezogen. Vom Jobcenter bekomme ich die Miete für die Wohnung bezahlt, mein Mann zahlt Unterhalt für die Kinder und ich bekomme ansonsten noch Kindergeld, Landeserziehungsgeld und so einen Zuschuss vom Jobcenter für Alleinerziehende.
Jetzt sieht bei meinem Mann und mir alles nach Versöhung aus. Wir nähern uns wieder an und ich werde eine Therapie anstreben. Wir wollen über kurz oder lang wieder zusammen ziehen, alleine schon der Kinder wegen.
Wie läuft das jetzt...wenn ich meine Wohnung kündige, habe ich ja 3 Monate Kündigungsfrist, die ich auch einhalten müsste, falls ich nicht einen Nachmieter finden würde, der kurzfristig in die Wohnung einziehen würde. Wenn ich dem Jobcenter jetzt mitteile, dass ich die Wohnung kündige, bekomme ich während der Kündigungsfrist die Wohnung noch bezahlt oder muss mein Mann dann die Mietkosten übernehmen, weil das Amt ja dann davon ausgeht, dass wir wieder zusammen sind? Mein Mann kann aber keinen Unterhalt zahlen und dann noch die Miete für mich, das kriegt er finanziell dann verständlicherweise nicht hin.
Erlöscht mein Anspruch auf Sozialleistungen also schon VOR dem offiziellen Auszug und der Rückkehr zu meinem Mann oder erst AB Auszug?