Zitat: ... Kassel (dapd). Das Bundessozialgericht hat die Rechte von erwerbstätigen Hartz-IV-Empfängern gestärkt. Wie die Kasseler Richter am Mittwoch entschieden, zählt Kurzarbeitergeld wie Arbeitseinkommen und darf deshalb nicht in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Es seien dieselben Abzüge wie beim Arbeitslohn zu berücksichtigen (Az.: B 14 AS 18/11 R). Die bei Hartz IV geltenden Freibeträge für Erwerbstätige sollen ein Anreiz für Aufnahme und Aufrechterhaltung eines Jobs sein, erklärte der Senat. Das Kurzarbeitergeld gehe in dieselbe Richtung. ...
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@ lacki und turtle 1972 - schaut mal, und wieder Einer, der keine Ahnung hatte oder dem die diesbezüglichen Qualifikationen wohl fehlten
Glückwunsch an den 44-jährigen Stanzer aus dem Erzgebirge - Man muss nicht alle Gesetze kenne, man muss nur wissen wo man sein Recht bekommt und man darf sich auf dem Weg dorthin nicht von anderen abbringen lassen !
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Zitat
@ lacki und turtle 1972
Grunert, verhaften sie die üblichen Verdächtigen!!!!:D:p;)
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@ lacki - Indische Weisheit : Am Ende ist alles gut; und ist nicht alles gut, dann ist das auch noch nicht das Ende !
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