Hallo,
ich versuche mich mal in einer Kurzversion:
Ich gehöre als Azubi nicht zur BG bei meinem Mann + Kind (keine Leistungen für mich und kein Regelsatz für mich). Es kam ein Geldgeschenk in Höhe von 500 € auf meinem Kto. mit der Auflage davon Kleidung und diverse andere Dinge für die Ausbildung zu kaufen (ausschließlich für mich).
Die Kto.-Auszüge für den Folgeantrag meines Mannes von meinem Kto. hat er mitgesendet.
Nun bekam er ein Schreiben mit der Bitte um Stellungnahme und der "Drohung" vom Kontenabrufverfahren gebrauch zu machen.
Wir haben reagiert mit ehrlicher Aussage, dass das Geld ein Geschenk für mich war - schließlich gehöre ich sowieso nicht der BG an.
So, nun habe ich Angst vor dem Kontenabruf. Zum einen mache ich die Ausbildung selbst bei der Bank und weiß nicht, ob die den automatisiert über die BaFin oder ggf. sogar schriftlich direkt bei der Bank machen, um die Umsätze und Stände abzufragen. Mein AG soll doch davon nichts mitbekommen
Ich möchte später schließlich übernommen werden und das wirft ein ganz ganz schlechtes Bild auf mich, wenn die Arge da Anfragen stellt. Das Kto. ist auch kein Gemeinschaftskonto.
Außerdem hab ich noch ein Kto. als Minderjährige bei einer anderen Bank gehabt, dass ausschließlich meine Mutter als Bevollmächtigte nutzt. Ich habe dort seit sicher 6 Jahren überhaupt rein gar nichts mehr für mich gemacht. Deshalb haben wir das auch nicht bei der Arge angegeben.
Schlimm genug, dass ich sicher mal zum Vorstand gebeten werde und jetzt schon sicher bin, dass ich durch eine Abfrage echt Schwierigkeiten bekomme und mich nach der Ausbildung nach einem anderen AG umsehen kann. Aber sollten sie das tun, dann wissen sie auch von dem Kto. welches aus besagten Gründen nie angegeben wurde. Mit was müssen ich oder mein Mann denn dann rechnen ?
Dürfen die das überhaupt, wenn ich nicht zur BG zähle und selbst keine Leistungen empfange ?