Kindergeld nach Abitur, ein Jahr mit Nebenjobs

  • Guten Tag,


    seid Monaten kämpfe ich, bzw. meine Mutter, nun schon um das Kindergeld. Da ich keine Stelle finde, die mich dementsprechend beraten kann und auch im Internet nichts gefunden habe das meine momentane Situation beschreibt, werde ich sie hier mal schildern in der Hoffnung, dass uns hier jemand helfen kann.


    Also ich habe 2011 das Abitur erfolgreich abgeschlossen. Da ich aber nicht wusste, was ich mit meinem Leben nun anfangen will, habe ich mich dazu entschlossen, erstmal ein Jahr lang Nebenjobs und Praktikas nachzugehen, um herauszufinden in welche Richtung ich tendiere. Nach diesem Entschluss bin ich zum örtlichen Arbeitsamt, da ich dachte ich müsste mich vielleicht arbeitslos melden oder sonstiges. Die meinten nur, dies sei nicht der Fall und haben mich weitergeschickt zu einem Beratungsgespräch für akademische Berufe.
    Dort war ich ebenfalls.
    Soweit so gut, einen 400€ Job schnell gefunden und eine zweite Aushilfstelle ebenfalls. Arbeite nun also ca. 25h/Woche. Ich wohne mit meiner Freundin zusammen, bin also von Zuhause ausgezogen. Zudem beziehe ich Unterhalt von meinem Vater, da meine Eltern getrennt leben.
    So nun das Problem: Meine Schulentlassung war im Juli 2011, danach habe ich (bzw. meine Mutter) bis November noch Kindergeld erhalten. Im November hatte ich dann Geburtstag (20) und bekanntlich musste das Kindergeld neu beantragt werden. Dies wurde abgelehnt, mit dem Verweis darauf, dass ich meine Bemühungen eine Ausbildung/Studium zu finden darlegen solle. Ich suche aber nicht nach einer Ausbildung, da ich ja ein "Orientierungsjahr" mache und erst dieses Jahr studieren möchte.
    Nach langem hin und her, und Erklärungen unsererseits, was ich denn momentan mache usw, hat sich die Kindergeldstelle dazu entschieden, uns einen Brief zu schrieben, dass wir doch das erhaltene Kindergeld von August-November 2011 zurückzahlen sollen.
    Nun meine Frage: Haben wir tatsächlich keinen Anspruch auf Kindergeld mehr? Müssen wir das Kindergeld zurückzahlen? Bin ich gezwungen mich Arbeitssuchend zu melden, nur um Kindergeld erhalten zu können? Und selbst wenn ich mich jetzt noch arbeitssuchend melden würde, würde das rückwirkend noch funktionieren, um die Rückzahlung nicht zahlen zu müssen?
    Ich hoffe hier kann mir jemand Antworten auf diese ganzen Frage geben, oder mir einen Hinweis geben, wo ich diese Finden kann.
    Danke im Vorraus

  • Hallo Philli,


    da Deine Schulentlassung im Juli war, hattest Du für August-November keinen Anspruch mehr auf Kindergeld und wirst dieses zurückzahlen müssen. Ein neuer Anspruch ergäbe sich erst wieder mit dem Beginn einer Ausbildung, unabhängig davon, ob Du Dich arbeitsuchend meldest oder nicht!


    Gawain

  • Eine rückwirkende Arbeitssuchendmeldung ist nicht möglich. Aber ein neuer KG-Anspruch entsteht nicht erst mit der Aufnahme der Ausbildung sondern ab dem Zeitpunkt, zu dem du dich um eine Ausbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt bemühst.

  • Hallo Philli,


    ...soll heißen: Kannst Du belegen das Du einen Tag nach Deinem Schulende eine Bewerbung auf eine Ausbildungsstelle z.B. im August (oder eben frühst möglicher Zeitpunkt) geschrieben hast, wärst Du ab diesem Tag auch KG berechtigt, auch wenn Du den KG Antrag erst jetzt stellen würdest (neuer KG-.Anspruch) Vielleicht hast Du ja doch irgendwo, irgendwem zwischenzeitlich eine Bewerbung geschrieben und eine Absage erhalten die in diesem Zeitraum liegt!?

  • Hallo,


    ausschlaggebend für den weiteren Bezug von KiGe ist tatsächlich, dass Du Dich bei AA ausbildungs/arbeitssuchend meldest und Bemühungen nachweisen kannst.


    Zitat

    Die meinten nur, dies sei nicht der Fall und haben mich weitergeschickt zu einem Beratungsgespräch für akademische Berufe.


    Das ist doch Käse. Natürlich kannst Du Dich arbeitssuchend melden. Wie bist Du denn zur Zeit krankenversichert?


    Was mir noch aufgefallen ist, ´nen netten Papa hast Du.


    Zitat

    Zudem beziehe ich Unterhalt von meinem Vater, da meine Eltern getrennt leben.


    Da Du dich zur Zeit nicht in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindest, hättest Du bis zur Aufnahme des Studium keinen Unterhaltsanspruch ggü. Deinen Eltern. Außerdem wären, wenn wieder ein Unterhaltsapruch besteht, beide Elternteile barunterhaltspflichtig.


    LG chico

  • Danke für die schnelle und ausführlichen Antworten.


    Ich habe, bevor ich mein Abitur abschloss, mich zu einer Ausbildung beworben und wurde abgelehnt. Reicht das schon, oder müssen die Bemühungen stetig und vor allem zahlreicher sein um ein Anspruch zu besitzen?

  • Danke für die schnelle und ausführlichen Antworten.


    Ich habe, bevor ich mein Abitur abschloss, mich zu einer Ausbildung beworben und wurde abgelehnt. Reicht das schon, oder müssen die Bemühungen stetig und vor allem zahlreicher sein um ein Anspruch zu besitzen?


    Diese einmalige Bewerbung reicht nicht.

  • @ Philli -

    Zitat

    zu einer Ausbildung

    ich interpretiere das mal so, das Du Dich zu einer Ausbildung als z.B. Koch nicht nur bei einem Unternehmen beworben hast!


    @ GG52 - Wieviele sollten es denn bitte schön sein ? Philli fragte ja schon selbst danach aber diese Antwort bist Du ihm schuldig geblieben, auch was die Regelmässigkeit betrifft - kenne das ja selbst auch mit den Vorgaben, bei dem einen SB werden 30 pro Monat verlangt und der andere begnügt sich mit 6 da scheint es ja von Amtswegen auch einen gewaltigen Ermessensspielraum zu geben, nicht wahr! Würde mich aber auch mal interessieren wie man auf diese oder jene Stückzahl kommt !

  • Guten Morgen!


    Zitat

    bei dem einen SB werden 30 pro Monat verlangt


    Zitat

    der andere begnügt sich mit 6


    Die Anzahl monatlicher Bewerbung in Höhe von 20-30, wurde in der Vergangenheit von Famimliengerichten im Bezug auf das Erfüllen der Bemühungen zur gesteigerten Werbsobliegenheit ausgeurteilt. Gechtsgrundlage ist hier das BGB.


    Wenn ein SB im AA oder bein Jobcenter diese Anzahl fordert, würde ich dafür die Rechtsgrundlage im SGB nachgewiesen haben wollen. Diese düfte schwerlich zu finden sein.


    Beim Bezug von ALG 1 sind 6 Bewerbungen im Monat realistisch. Im eigenen Interesse sollen es natürlich mehr sein. Wie das beim Bezug von ALG2 ist, kann ich nicht sagen. In der Lage war ich noch nicht. 10-15 Bewerbungen im Monat fände ich aber realistisch.


    Sollte Philli sich in der Tat nur um eine Ausbildungsstelle, bei einem AG, beworben haben, wäre das sicherlich in keiner Weise ausreichend.


    LG chico