Ansprüche vom alten Arbeitgeber und Hartz 4

  • Hallo, ich habe eine Frage die meine 22 jährige Schwester betrifft. Sie wohnte bis vor einigen Tagen noch bei unseren Eltern und hat im letzten Jahr von Januar bis November einen 400-Euro-Job ausgeübt. Der Arbeitgeber hat sie aber auf gut Deutsch ausgenutzt und ihr während dieser Zeit weder Krankengeld noch Urlaubsansprüche gewährt. Da meine Schwester sich mit den Gesetzen nicht auskennt, hat sie seine Erklärungen, in einem Minijob gäbe es kein Krankengeld usw. , nie in Frage gestellt. Später hat sie sich einen Anwalt genommen und sich beraten lassen, der ihr diese Rechte eingeräumt hat. Nun macht meine Schwester ihre Ansprüche über Gericht geltend. So weit so gut. Da es zu Hause Probleme gab, musste meine Schwester die elterliche Wohnung verlassen und wohnt seit einigen Tagen bei mir. Bevor sie auszog, hatte sie aber einige Tage vorher schon einen Antrag auf Auszug gestellt. Sie hat Ende letzter Woche die Anträge mitbekommen und hat sie heute bei ihrer Sachbearbeiterin eingereicht. Sie sollte auch angeben, ob noch Ansprüche gegenüber alte Arbeitgeber bestehen. Auf die Frage ob sie dies angeben müsse, entgegnete die Sachbearbeiterin mit "ja". Meine Schwester gab auch an, dass sie seit dem sie nicht mehr arbeitet, sich Geld von ihrem Bruder und Eltern geliehen hat und sobald sie vom Arbeitgeber Geld bekommt, diese Schulden begleichen müsste. Die Sachbearbeiterin meinte, dass dies eine Sache zwischen Geschwistern sei und nicht berücksichtigt werden könne. Sobald das Geld zufließt, werde es auf Leistungen vom Jobcenter angrechnet und der Bruder müsse sich dann gedulden was die Rückzahlung der Schulden betrifft.

    Ist dies so richtig? Es sind ja Ansprüche für Zeiten von vor 6 Monaten usw. Außerdem muss sie das Geld ja auch an unseren Bruder und Eltern zurück zahlen..


    Vielen Dank schon mal im Voraus :)

  • Zitat

    Ist dies so richtig?


    Ja, das ist so richtig. Es spielt auch keine Rolle, aus welcher Zeit diese Ansprüche stammen, wenn sie ihr innerhalb des Leistungsbezuges zufließen, werden sie angerechnet. Private Schulden interessieren ebenfalls nicht, diese müssen hinten anstehen, auch wenn der Gläubiger der eigene Bruder ist.


    Gawain