ARGE / Eltern sind ausgewandert

  • ARGE / Eltern sind ausgewandert.


    Hallo zusammen,


    kurze Frage für eine verzweifelte Bekannte.


    Die Eltern sind diesen Monat beide ins Ausland ausgewandert und waren zuvor Leitungsempfänger der ARGE.
    Die Tochter lief entsprechend mit unter der Mutter... nun ist die Leistungsempfängerin (Mutter) nicht mehr Kundin der ARGE, wodurch auch der Anspruch der Tochter verfallen ist.


    Soweit so klar... nun dachte ich, dass die Tochter ein "schwerwiegender sozialer Fall" ist, da Sie keine Möglichkeit hat weiterhin im "elterlichen Haus" zu Wohnen. Ein Umzug ins Ausland dürfte unter normalen Menschenverstand nicht zumutbar sein.
    Das Amt scheint dies jedoch anders zu sehen und hat Sie (21J) auf die Straße gesetzt, da Sie noch keinen Anspruch hat Leistungsempfängerin zu sein, da Sie noch nicht 25J alt ist.


    Ich frage mich die ganze Zeit, ob die Sachbearbeiterin im falschen Land lebt eine Jugendliche auf die Strasse zu setzen... wäre toll zu hören ob ich hier total daneben liege.... aber Obdachlosigkeit kann ja keine Alternative zu Hartz4 sein.


    Vielen Dank für die Hilfe!

  • @ Talii - Nun die Eltern scheinen demnach auf den Leistungsbezug von ALG II nicht mehr angewiesen zu sein, und da die Tochter scheinbar noch keine Ausbildung abgeschlossen hat, sind sie ja eigentlich noch für die Versorgung der Tochter verantwortlich. So gesehen könnte die ARGE natürlich zunächst einmal darauf verweisen. Sofern die Tochter die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt - Die Eltern müssen ja auch nicht unbedingt im Leistungsbezug stehende Deutsche gewesen sein, kann sich Deine Bekannte aber durchaus mit einem Hilfeersuchen an das Amt wenden und diesem ist in der Folge sicherlich auch statt zugeben. Aus Deinem Text heraus sind aber noch viel zuviele Fragen offen,, mit 21 Jahren könnte sie Studentin sein, oder sich in einer Ausbildung befinden oder bereits einen Job ausüben.


    Darüber gibst Du hier zu wenig Informationen!


    Der Leistungsanspruch Deiner Freundin kann zudem nicht verfallen sein, sondern um einen Anspruch geltend zu machen müsste sie vermutlich erst mal einen eigenen Antrag stellen, da sie bis dato zur BG der Mutter zählte - Auch hier die Frage was ist mit dem Vater ??? Der war ja wohl bisher von der Mutter getrennt auch Leistungsempfänger bei der ARGE, wenn man jetzt liest das die zusammen auswandern stinkt das Ganze auch ziemlich nach Leistungsmissbrauch in den Zeiten vor dieser Entscheidung! Was in Deinen Angaben auch nicht zusammen passt ist die Sache mit dem Haus, in dem die Tochter jetzt auch nicht mehr wohnen kann. Wenn beide Eltern zuvor also im Leistungsbezug standen, und gemeinsam in einem Haus - was ja Eigentum darstellt - gewohnt haben passt das auch nicht so ganz zu den Angaben von 2 getrennten BG's - Du siehst hier passt eine ganze Menge nicht zusammen! Wenn da ein Haus vorhanden ist / war besteht auch sicherlich die Möglichkeit die Tochter finanziell hier zu versorgen! Oder ?!