Hallo, ich brauche ganz dringend eure Hilfe. Ich w bekomme Alg II für mich und meinem Sohn. Bis jetzt habe ich mit meinem Ex zusammengelebt und gewohnt. Doch jetzt haben wir uns getrennt, da wir uns nur noch gestritten haben. Da wir bis jetzt in einer BG gelebt haben. Ist es ja jetzt keine mehr. Deshalb weiß ich nicht, was ich jetzt alles machen muss. Was ist mit der Wohnung? Muss ich umziehen? Wenn ja, Umzugskosten? Was passiert mit der Wohnung? Wer bezahlt Miete? Unterhalt usw. Ist meine erste Trennung die ich da mitmache. Bitte helft mir durch diesen Dschungel.
LG
Schatzi1578
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@ Scahtzi 1678 - Wer bezahlt denn bis jetzt die Miete ? Ist der Ex auch der Vater des Kindes ? Wenn Ihr beide einer BG angehört dann kann eigentlich keiner von beiden ohne die Zustimmung der ARGE / JC einfach so umziehen ! Sieht wohl so aus das Ihr beide zusammen zum Sachbearbeiter gehen müsst und einer von Euch eine Genehmigung für einen Umzug und der andere eine Genehmigung für die dann vermutlich zu große Wohnung als erstes dort genehmigt bekommen müsst. Kann mir nicht vorstellen das Ihr beide zeitgleich eine angemessene Wohnung als Alternative bei der ARGE / JC vorstellen könnt. Es wäre also sicherlich ratsam erst mal am Montag zum JC zu gehen und die Situation mit dem Sachbearbeiter abzusprechen!
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die miete wird bis jetzt vom jobcenter bezahlt. Ja der ex ist auch vater des Kindes. bis jetzt ist er mit mir in der bg. er bekommt alg I. ich bekomme kindergeld und alg II, wobei dass dann alles verrechnet wird. er ist jetzt erst mal zu seinen Eltern gezogen, so dass wir erst mal räumlich voneinander getrennt sind. so ist wenigstens der kleine sicher vor lautstarken Streitigkeiten zwischen mir und meinem ex. auch wenn ich versucht hatte diese auseinandersetzungen vor dem kleinem zu vermeiden ist es halt schlimmer geworden. deswegen wohnt mein ex jetzt bei seinen eltern. so ist die momentane Situation. aber danke für den tipp. ich will morgen sowieso zum jobcenter hin. mit wem spreche ich denn darüber mit meiner vermittlerin oder dem sachbearbeiter der für die geldleistungen zuständig ist? bekomme ich überhaupt irgendwelche leistungen noch für diesen Monat dann? wie gesagt, ist meine erste trennung.
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@ - Schatzi 1678 -
Zitatbekomme ich überhaupt irgendwelche leistungen noch für diesen Monat dann?
Ein klares "Nein" - denn ALG II wird immer im Voraus gezahlt, damit Du eben durch den Monat kommst!! Ihr habt also für den Monat März die Leistungen Ende Februar erhalten, darüber musst Du Dich dann mit Deinem Noch-Mann einigen so einfach sagen Ex kann ich nachvollziehen, aber so einfach ist das nicht; zumal der Kindesvater auch Unterhalt für euer gemeinsames Kind leisten muss, selbst wenn er dazu gegenwärtig nicht in der Lage ist bleibt er dennoch Unterhaltspflichtig, aber das wird Dir am Montag der Sachbearbeiter sicherlich noch genauer erklären. Solltest Du über gar kein Geld verfügen würde ich an Deiner Stelle um eine Vorschussleistung bitten, die allerdings zurück gezahlt werden muss. Wenn Ihr verheiratet seit - was aus Deinem Text nicht zu erkennen ist - gibt es bei Trennung auch noch die Regelungen für die Scheidung zu beachten, da gibt es das sogenannte Trennungsjahr - dieses könnte für Dich vorerst ein Plus sein was gegen eine mögliche Neusuche einer kleineren Wohnung spricht denn, für das Problem der Streitführung gibt es ja auch andere Lösungen die eine dauerhafte Trennung nicht unbedingt zur Folge haben müssen. Mittels einer Therapie kann da vielleicht bei einem oder beiden Elternteilen ja ein Erfolg erzielt werden der dann solche Schritte nicht unbedingt zwingend als nötig erachtet. - Im Übrigen, ich finde das viele junge Leute heute so sehr vom Egoismus getrieben sind das keiner bereit ist auch mal zum Vorteil beider einen Schritt zurück zu machen, soll heißen wenn es mal nicht nach der eigenen Nase geht wird sich sofort getrennt da sieht man dann das es mit dem Wohl des Kindes in vielen Fällen meist nicht soweit her ist wie immer erklärt wird. Einfach mal drüber nachdenken !!!
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