Ich bekomme eine Krise mit der Bedarfsgemeinschaft, wer kann helfen ?

  • Hallo ihr LIeben,


    folgendes:
    Ich bin mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft, schon seit wir hier in .... wohnen.
    Also seit 20 Jahren.
    War eine Zeit lang krankheitsbedingt arbeitslos und arbeite jetzt seit letzten Dezember wieder.
    Mit der Arbeit verdiene ich 825 Euro im Monat, wovon ich ALLES an meine Mutter abgeben muss ausser den Freibetrag.
    Ich würde mir gerne etwas ansparen da ich z.b. mein Abi nachholen wollte, aber wie soll ich was sparen wenn ich alles abgeben muss ?
    Ich bin total verzweifelt und komme nicht weiter. Da ist es einfach nicht arbeiten zu gehen, dann hätte ich mehr davon.
    Kann ich z.b. einfach zu meiner Freundin ziehen ? Dann hätte ich diesen stress nicht und könnte mein GEld auch behalten !?! Aber was ist dann mit meiner Mutter ??
    WIr haben eine 3 Zimmer Wohnung die 1200 euro miete kostet. Müsste Sie dann aus der Wohnung ?


    WEr kann mir helfen ?

  • Ja und das ist ja auch ein Problem, das einzige was meiner Mutter noch freude bereitet ist diese scheiß Wohnung und sie will da nicht raus, aber so kann es nicht weitergehen. Ich weiß das sie umziehen sollte aber das würde sie kaputt machen.


    Ich bin 22

  • Also Folgendes:
    Da Du ja erwachsen bist und selbst verdienst, könntest Du bei Deiner Mutter in "Haushaltsgemeinschaft" wohnen bleiben. Dies würde bedeuten, dass Du, da Du ja keine eigenen Leistungen (Hartz IV) benötigst, lediglich Deinen Mietanteil an Deine Mutter bezahlen musst, denn diesen bekäme sie dann weniger vom Jobcenter. Was Anteile für Strom und Wasser angeht, so werdet ihr euch bestimmt einig werden. Alles was nötig ist, um diesen Weg einzuschlagen, ist ein Schreiben an das Jobcenter, in dem Du erklärst, dass Du fortan mit Deiner Mutter in Haushaltsgemeinschaft lebst und sie mit Ausnahme Deines Mietanteils weder aus Deinem Einkommen noch aus Deinem Vermögen in irgendeiner Form unterstützt.


    Diese Vermutung ist in § 9 Abs. 5 SGB II verankert:


    Zitat

    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.


    Gawain

  • Ok, das ist ziemlich teuer, von den 600 oder 700 euro die ich dann übernehmen müsste könnte ich mir ne eigene wohnung leisten.. Und wie war das nochmal ?
    Wir haben ja eine Kündigungsfrist von 1 Jahr bei unserer Wohnung, müssen wir dann auch erst nach 1 Jahr da raus ?
    Weil die werden meine Mutter wohl kaum auf die strasse stellen und sie mit schulden hinterlassen oder ?

  • Also wenn ihr nur zu zweit seid, dann ist die Wohnung wahrlich zu teuer. Da ihr schon so lange in dieser Wohnung wohnt, muss euch der Vermieter (insofern er einen Kündigungsgrund hätte) 1 Jahr Kündigungsfrist einräumen. Im umgekehrten Fall beträgt die Frist, wenn ihr kündigt, nur 3 Monate.

  • Es heißt auch in den Reformbestimmungen, das niemand aus seinem sozialen Umfeld gerissen werden darf. Also ist die Aufforderung nach einer kleineren Wohnung zu suchen zwar Rechtens aber noch lange nicht der Weisheit letzter Schluss, es wird nur immer weniger auf diese ursprünglich einmal genau zum Schutze solcher alten Leute fetsgehaltenen Regelung immer weniger hingewiesen ! Einen Alten Baum verpflanzt man eben nicht ! Wenn Deine Mutter evtl. in der Wohnung schon seit mehreren Jahrzehnten wohnt ist es durchaus denkbar das ein RA vor dem Sozialgericht für Deine Mutter einen höheren Miietleistungsanteil erwirken kann als dies durch den ortsüblichen Mietspiegel der Fall wäre - wobei ich mir aber auch vorstellen kann das die 1200 € nicht unbedingt vollends übernommen würden. auch die qm² Zahl ist nicht immer ein bindendes Kriterium nur weil das von den ARGEn / JC so dargestellt wird. Es kann aber durchaus sein das in beagtem Wohnbezirk nicht unbedingt kleiner und preiswertere Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden und dann verdrehen plötzlich alle möglichen Leute in den JC die Augen wenn man als Leistungsbezieher nicht aus der im Grunde viel zu unangemessenen Wohnung heraus muss! Díe Aufforderung binnen eines Jahres etwas günstigeres zu suchen kann die ARGE / JC ja gerne stellen, stellt sich nur die Frage ob dies auch von Erfolg gekrönt sein muss, manches ist eben nicht erzwingbar, sonst wäre es ja auch wohl ein leichtes für die JC die Kriterien um ein Versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis für die Millionen Leistungsbezieher zu verwirklichen, das können die aber auch nicht!