Habe Mist gebaut

  • Hallo ihr Lieben,


    ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tips geben und bitte verurteilt mich nicht, ich weiss das ich Mist gebaut habe und es tut mir auch aufrichtig leid. :(


    Es geht darum das mein Mann, ich und unser 6jähriger Sohn noch aufstockend Hartz4 beziehen da mein Mann als Leiharbeiter nicht genug verdient. Nun hab ich letztes Jahr für einen Monat einen Aushilfsjob angenommen und diesen blöderweise der ARGE nicht gemeldet. Was mich da geritten hat weiss ich selbst nicht.
    Der Verdienst lag bei ca.460€ in der Zeit vom 4.11 bis 5.12.


    Heute habe ich durch Zufall mitbekommen das der damalige Arbeitgeber von der ARGE einen Brief bekommen hat und aufgefordert wurde Einkommenbescheinigungen für diesen Zeitraum auszufüllen und zurück zuschicken da es durch einen Datenabgleich aufgeflogen ist.
    Aber die ARGE hat uns nichts darüber geschickt und mich auch um keine Stellungnahme gebeten.


    Natürlich will ich das wieder gerade biegen und werde am Montag sofort zur ARGE gehen um denen das ganze zu beichten, eben bevor der damalige Arbeitgeber die Bescheinigungen dahin geschickt hat.


    Nun meine Frage, was sage ich denn am besten? Können die auf eine Anzeige verzichten und wenn nicht, mit welcher Strafe muss ich rechnen? Muss ich eventuell sogar ins Gefängnis?


    Das ich das überbezahlte zurückzahlen muss ist mir vollkommen klar, und das werde ich auf jeden Fall auch machen, ich bereue die ganze Sache wirklich auch zutiefst und hatte noch nie Probleme oder Ärger mit der ARGE. :(


    Ich melde wirklich alles, auch mein jetziger 400€ Job ist bei der ARGE angemeldet, wir legen jeden Monat die Lohnabrechnungen vor und auch sonst kommen wir immer allen Auflagen nach, aber diese Sache belastet mich jetzt wirklich, ich wünschte das WE wäre schon vorbei.


    Bitte helft mir mal....


    LG

  • Hei,
    ...erst mal, mache Dir nicht so viel Gedanken!!! ...und Gefängnis, auf keinen Fall!!! Am Montag gleich ins Jobcenter zu gehen, ist eine sehr gute Idee. Sprich mit Deinem(r) Sachbearbeiter(in) und sage ehrlich, dass Du echt keine Ahnung hast, warum Du es gemacht hast. Dann hängt es von ihr (ihm) ab. Ich denke mal, auf jeden Fall die Leistungen für Nov./Dez. zurückzahlen, dann Sanktion (Minderung oder gar Sperrung) von den Leistungen ab April 2012. Die Höhe und die Dauer kann Dein Sachbearbeiter entscheiden, kommt auch darauf an, ob es der erste Regelverstoß war.


    Hoffe ich habe Dir etwas geholfen!!


    Grüße! -die Birgit-

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    Es geht darum das mein Mann, ich und unser 6jähriger Sohn noch aufstockend Hartz4 beziehen da mein Mann als Leiharbeiter nicht genug verdient. Nun hab ich letztes Jahr für einen Monat einen Aushilfsjob angenommen und diesen blöderweise der ARGE nicht gemeldet. Was mich da geritten hat weiss ich selbst nicht.
    Der Verdienst lag bei ca.460€ in der Zeit vom 4.11 bis 5.12.
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    Es wird sich also anrechenbares Einkommen ergeben, was u.U. dazu führt, dass der Anspruch wegfallen kann.


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    Heute habe ich durch Zufall mitbekommen das der damalige Arbeitgeber von der ARGE einen Brief bekommen hat und aufgefordert wurde Einkommenbescheinigungen für diesen Zeitraum auszufüllen und zurück zuschicken da es durch einen Datenabgleich aufgeflogen ist.
    Aber die ARGE hat uns nichts darüber geschickt und mich auch um keine Stellungnahme gebeten.


    Was wäre, wenn Du es nicht zufällig mitbekommen hättest -Stell Dir mal selbst die Frage.
    Warum sollte die ARGE dich vorher um eine Stellungnahme bitten?
    Der Vorgang liegt weit in der Vergangenheit. Beachte bitte, dass Du unverzüglich normalerweise Einkommen mitteilen musst. Die Höhe kann man später nachreichen. Unverzüglich heist nicht nach 3-4 Monaten sondern, sobald es bekannt ist, dass ich den Job aufnehme.
    Die ARGE wird nun den Tatbestand sicher feststellen.


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    Natürlich will ich das wieder gerade biegen und werde am Montag sofort zur ARGE gehen um denen das ganze zu beichten, eben bevor der damalige Arbeitgeber die Bescheinigungen dahin geschickt hat.
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    Ist trotz dervorher genannten Umstände keine schlechte Idee, ändert aber nichts am Sachverhalt.


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    Nun meine Frage, was sage ich denn am besten? Können die auf eine Anzeige verzichten und wenn nicht, mit welcher Strafe muss ich rechnen? Muss ich eventuell sogar ins Gefängnis?
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    Ob es hier noch im Rahmen eines Bußgeldverfahrens geahndet werden kann, wage ich zu bezweifeln.
    Viel eher nehme ich an, dass hier eine Anzeige erfolgen wird. Die Bandbreite reicht dabei von einer Geldstrafe bis zu 10 Jahren Gefängnis. Aber Gefängnis würde ich komplett erstmal ausschließen.
    Allerdings wird bei der Findung des Strafmaßes u.a. berücksichtigt, ob bei der Aufklärung mitgeholfen wurde (du wolltest Montag hin), ob der Schaden bereits reguliert wurde (du willst ja sofort zurückzahlen) und ob es bereits ähnliche Vorfälle gab.
    Wenn Du Montag dort vorsprichst, kann Dir das wahrscheinlich noch keiner genau sagen, ob es evtl. mit einem Bußgeld geahndet wird (was für dich günstiger wäre, da dann evtl. nicht vorbestraft - ist man bei einer Geldstrafe auch nicht in jedem Fall).
    In einem anderem Forum hast Du jedoch mitgeteilt, dass es sich hier um einen Wiederholungsfall handelt.
    Die 460 wurden in zwei Raten gezahlt. Insoweit hättest du zweimal was vergessen ???


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    Das ich das überbezahlte zurückzahlen muss ist mir vollkommen klar, und das werde ich auf jeden Fall auch machen, ich bereue die ganze Sache wirklich auch zutiefst und hatte noch nie Probleme oder Ärger mit der ARGE.
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  • In einem anderem Forum hast Du jedoch mitgeteilt, dass es sich hier um einen Wiederholungsfall handelt.
    Die 460 wurden in zwei Raten gezahlt. Insoweit hättest du zweimal was vergessen ???


    Da scheinst du mich gerade zu verwechseln. Ich bin zwar noch in einem anderen Forum aber ich hab nichts dergleichen geschrieben da ich noch NIE einen solchen Fall hatte.