Umzug genehmigt, jetzt voraussichtlich Miete höher

  • Hallo,
    Ich hab da eine Frage, bin in einer ziemlich blöden Situation!
    Ich und mein Mann haben uns im Dez 11 getrennt, er zog aus, ich blieb mit unseren 2 Kindern in der gemeinsamen Wohnung. Nun möchte ich umziehen wegen den schlechten Verhältnissen in der Wohnung.
    Habe ein Wohnungsangebot von einer Baugenossenschaft beim Jobcenter vorgelegt.
    Umzug wurde genehmigt, Genossenschaftsanteile werden bezahlt. Ab 1. Mai kann ich in die neue Wohnung, alte Wohnung ist gekündigt.
    Nun wurde mir von der Genossenschaft mitgeteilt, dass die Kaltmiete voraussichtlich um 30 Euro höher ausfallen wird wie im vorgelegten Angebot. Einen Grund wurde mir nicht genannt, da das Angebot unverbindlich und Änderungen vorbehalten waren.
    Das würde die mietobergrenze bei mir um 20 Euro überschreiten.
    Nun, das Jobcenter hat mir den Umzug genehmigt, meine Wohnung ist gekündigt, ein Umzug ist dringend notwendig und über die 30 Euro aus eigener Tasche komme ich gerade so hinweg!


    Was meint ihr, was das Jobcenter sagen wird, wenn ich den Mietvertrag mit 30 Euro mehr an Miete dort vorlege?
    Können sie mir die Übernahme der kosten für Genossenschaftsanteile, Umzug etc. Verweigern?


    Ich bin wirklich verzweifelt und kann einfach nicht glauben dass mein ganzes Vorhaben, auch meinen Kindern zuliebe, wegen 30 Euro scheitern soll :(


    Ich hoffe es kann mir jmd helfen....

  • Wie du deiner "Zusicherung der neuen Kosten der Unterkunft" entnehmen kannst wurde diese zusicherung unter den voraussetzungen der Kosten der Unterkunft und Heizung ausgetsellt die in dem Mietangebot vorlagen.


    Wenn du nun eine Wohnung anmietest die teurer ist( auch wenn es die gleiche ist) hast du dafür keine zusicherung erhalten. Darauf folgt, keine Beihilfe für Renovierung, Umzugskosten und kein Darlehen für Genossenschaftsanteil, etc...


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • @ Diablo - das ist alles gut und schön, aber mach das mal dem Vermieter klar das er eine Mietpreiszusage gemacht hat und das er sich daran doch bitte halten möchte weil vom Amt her die 30 € mehr nicht mehr genehmigt werden und der Sachbearbeiter sich an die Vorschriften halten muss! Ich glaube Du hast lange nicht mehr im Wohnungsmarkt nach einer Wohnung gesucht, der Vermieter hat vielleicht anhand der Jahresbilanz erkannt das seine Mietforderung um eben 30 € höher sein muss, damit er diese Wohnung nicht Kosten deckend ein ganzes Jahr an der Backe hat. Ehrlich gesagt, wenn Du der Vermieter wärst und jetzt feststellst das Du 30 € mehr Miete verlangen musst, weil es eben so ist wirst Du dem Mieter das ja auch wohl aufbürden, Zusage hin und Zusage her ! Das ist zwar nicht schön aber, lässt sich vielleicht auch irgendwie verstehen. Das entscheidende ist doch die versteifende Regelung bei der die Limits zwar an gewissen Faktoren gebunden sind, aber die ebenso gegebene Flexibilität mehr und mehr durch Vorschriftendenken so zementiert wird das man im Grunde auf den Amtsstuben nur noch diese Zahlen lt. Liste und Mietspiegel genannt bekommt. Es gibt aber auch noch ein paar andere Möglichkeiten auch höhere Mietkosten übernehmen zu können, ich denke da ist sogar jedem Fallmanger noch sowas wie eine individuelle Ermessensentscheidung zugestand auch wenn dieser das dann meist in Ab bzw. Rücksprache mit seinem Vorgesetzten entscheidet.


    Also Maus 1234 ich würde das dem Fallmanager einfach mal so mitteilen, und er soll den neuen Sachverhalt einfach nochmal prüfen !