Maßnahme 50plus nochmals wiederholen

  • Hallo,


    brauche mal wieder Eure Hilfe. Habe voriges Jahr an der Maßname 50plus teilgenommen. Die Maßnahme dient der Vermittlung von älteren Hartz IV Empfängern. Dauert 3 Monate und beginnt morgens 9.00 Uhr und endet um 15.00. Zuerst hieß es freiwillig, dann wurden wir gezwungen, den Vertrag zu unterschreiben. Die Maßnahme ist sehr informativ und ich habe sehr viel gelernt. Allerdings konnte ich nicht vermittelt werden. Danach wurder ich noch 3 Monate betreut und mußte dort alle 14 Tage erscheinen. Nun hat mich mein Sacharbeiter dazu gezwungen, diese Maßnahme nochmal zu wiederholen. Bin stinksauer. Dies ist entwürdigend. Klar, dann bin ich ja wieder aus der Statistik raus. Bin nunmal.53 Jahre alt.


    Ist die Arge dazu berechtigt?


    Danke im voraus für Eure Hilfe.

  • Hallo Charli,


    habe mich früher mit der Frage auch schon mal beschäftigen müssen, damals waren auch 1€ -Jobber darunter - zum damaligen Zeitpunkt galt das man nicht direkt im Anschluss erneut zu einer Massnahme verpflichtet werden konnte sondern eine Pause dazwischen liegen musste. Dies ist aber bei Dir gegeben und somit denke ich mal das dies voll und ganz klar geht! Stellt sich mir die Frage ob es sich dabei um die gleiche Massnahme wie bereits zuvor handelt - denn das wäre ja wirklich absoluter Blödsinn - doch bevor Du das verweigerst, würde ich diesbezüglich erst mal dem Fallmanager auf den Zahn fühlen und mir erläutern lassen welch Zielsetzung sich dahinter verbirgt ist diese Deiner Meinung nach nicht förderlich um eine versicherungspflichtige Vollzeitstelle zu bekommen, reiche zunächst einmal Widerspruch und in der Folge Klage beim Sozialgericht ein. Maßnahmen sind nicht dazu angedacht die Statistiken zu bedienen, sondern die Problematik der Bedürftigkeit zu lindern bzw eigentlich den Leistungsbezieher gänzlich aus diesem Bezug heraus zu bringen und zwar vollends!

  • @ lacki - klar doch auf genau so ein bescheuertes Argument habe ich noch gewartet habe da aber eine alternative Antwort für Dich ! Wie wäre es denn damit einen anderen Ü50 Teilnehmer zu nehmen der den Kurs/Lehrgang noch nicht besucht hat, gibt doch sicherlich auch genug davon - oder geht Sinnlosigkeit vor Effizienz bei der Auswahl !? Alternativ kann man dann vermutlich besser einen 49-jährigen schon mal zu so einer Maßnahme schicken, wer weis ob die, wenn er 50 ist dann nicht schon wieder wegen fehlender Fördergelder nicht mehr durchgeführt werden kann! Kennt man doch Ende September stellt die BA fest das kein Geld mehr da ist !!! :D

  • @ lacki - kennste Wayne ??? Wayne interessiert das! Muss das heissen ! - Nun die "Dienst-nach-Vorschrift-Macher" sicher nicht, soll aber welche darunter geben die begriffen haben was der Sinn der Reformen war bzw. sein sollte und hier und da kommt dann ja vielleicht ein Umdenken zustande. "Steter Tropfen höhlt den Stein !"

  • Arge hat vor, mich solange an dieser Maßnahme teilnehmen zu lassen, bis ich vermittelt werde. Falls ich in dieser 2. wiederholten Maßnahme keine Arbeit habe, muß ich wieder in diese Maßnahme. Die Gelder könnten die sich auch sparen.
    Zumal es anderere gibt, die eine Chanche verdient haben. Dies ist einfach ein Hohn.


    Gunni

  • @ Charli - Na ja, was soll man die Dummheit noch kommentieren ! Die Arbeitsvermittlung hat schon unter der Regie der Bundesarbeitsagentur nicht funktioniert und bei den Job-Centern oder wie man diese erfolgslosen Buden auch immer bennnen mag, ist das auch nicht besser. Nur weil man dem Sachbearbeiter den Namen "Manager" und dem Arbeitssuchenden den Namen "Kunde" gibt lässt sich ein beschissenes Produkt eben auch nicht verkaufen. Kannst Deinen Sachbearbeiter ja mal fragen in welchem Geschäft er ein Produkt annehmen muss, welches ihm nicht zusagt. So gesehen haben die Reformen einen ganz neuen Wirtschaftsbereich geschaffen, den der Zwangsannahme enes Produktes das nichts taugt ! Zumindest lassen sich auf diesem Wege Überkapazitäten scheinbar Problemlos unbemerkt reduzieren !