Kindesunterhalt bei Hartz 4

  • Hallo,ich habe folgendes Problem.
    Ich habe aus einer alten Beziehung eine 15 jährige Tochter.
    Ich bin seit 2004 verheiratet und wir haben drei Kinder 11,10 und 6.


    Es sind bis dato auch schon Unterhaltschulden aufgelaufen.
    Die Mutter meiner Tochter hat eine Beistandschaft beim JA eingerichtet.


    Ich lebe von Hartz 4 und soll eigentlich jeden Monat dem mindest Unterhalt bezahlen.


    Nun habe ich gelesen das es so etwas wie einen Mangefall gibt.Und das man dann den Unterhalt neu berechnen lassen kann.


    Gilt das auch für mich als Erwerbsloser oder gilt das nur für Arbeitnehmer?


    Wenn es für mich gelten sollte,wo muss man die Neuberechnung beantragen?
    Wie hoch würde den die Freigrenze bei uns mit drei Kindern sein?


    Ich würde gerne in die Privat Insolvenz gehen,um wieder nach vorne Blicken zu können.


    Dafür um keine neuen Schulden zu machen muss ich aber den laufenden Unterhalt zahlen.
    Versteht mich bitte nicht falsch,ich würde wenn ich könnte zahlen,aber ich kann im Monat nicht über 300 Euro aufbringen.
    Ausserdem muss ich ja auch meine Familie mit der ich lebe versorgen können.


    Ich bedanke mich im vorraus für eure Antworten.


    Lg Muckelmann



    From angeleyes:Dieser Text stammt von meinen Mann der sich über meinen Account eingeloogt hat.


  • Unterhaltsrecht stellt nicht auf den Status

    ....
    Gilt das auch für mich als Erwerbsloser oder gilt das nur für Arbeitnehmer?
    ...


    ab, sondern auf das Einkommen. woher das Einkommen ist, ist daher zweitrangig
    -für die Berechnung spielt die Herkunft jedoch eine Rolle-.


    Also sofort mit dem Jugendamt -Beistand- Verbindung aufnehmen und eine Neuberechnung
    -Anpassung an die aktuelle Einkommenssituation- verlangen.

  • Ich denke nicht, dass du zur Unterhaltsleistung verpflichtet werden kannst. Aus eigener Erfahrung: Der Vater meiner Kinder hat nen guten Ing.-Job und neben unseren gemeinsamen Kindern danach noch weitere zwei mit zwei weiteren Frauen. Alles zählt, und selbst bei ihm blieb - bleibt - kaum etwas übrig zur Unterhaltszahlung aller Kinder. Also Selbstbehalt bei Verdienenden sind ca. 900 €. Du - als H IV-ler - wirst wohl nichts zahlen müssen, wenn du dagegen angehst.