Sozialtarif der Telekom

  • Hallo,


    habe mal eine Frage. Meine Mutter bezieht Sozialhilfe und ist von der GEZ befreit.
    Jetzt hatte ich für sie einen Telekom Anschluss beantragt in Verbindung mit dem
    Sozialtarif (€ 6,94). Dies wurde auch alles bestätigt und das Telefon funktioniert
    auch seit 2 Monaten. Leider wurde der Sozialtarif bisher auf beiden Monatsrechnungen
    nicht berücksichtigt. Ich war immer der Ansicht, dass wenn sie für Ihren Tarif € 19,95
    monatlich bezahlen muss, diese € 6,94 in Abzug gebracht werden. Auf meine Nachfrage
    bei der Telekom erhielt ich die Auskunft das dem nicht so ist, sondern das der Sozialtarif erst dann verrechnet wird wenn die Rechnung höher als € 19,95 ist. Zur Erklärung : Mutter hat den Call Basic Tarif für € 19,95 dieser beinhaltet 120 Freiminuten. Die Telekom
    sagt also das der Sozialtarif erst dann greift wenn sie mehr als die 120 Minuten telefoniert und dann quasi die € 6,94 mit weiteren Gesprächsminuten verrechnet wird.


    Ist diese Vorgehensweise korrekt ?


    Vielen Dank
    bateman

  • ja schön und gut, das habe ich auch gelesen, dsa steht z.B.auch


    "Die freiwilligen sozialen Vergünstigungen werden von Ihren monatlichen Telefonkosten abgezogen. Vergünstigungsbeträge, die Sie nicht voll ausschöpfen, werden nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen und verfallen"


    sowie :


    "Bitte beachten Sie, dass die Telekom für Komplettpakete mit Telefon-Flatrate-Tarifen keine sozialen Vergünstigungen anbietet. Auf welche Tarife der Sozialtarif anwendbar ist"


    Für mich ist der Tarif keine Flatrate, die Telekom hat den Sozialtarif ja auch genehmigt. Und wenn ich die erste Aussage
    als richtig und zutreffend annehme, müßte die T-Com ja die € 19,95 um die € 6,94 verringern, oder ?

  • ...
    Für mich ist der Tarif keine Flatrate, die Telekom hat den Sozialtarif ja auch genehmigt. Und wenn ich die erste Aussage
    als richtig und zutreffend annehme, müßte die T-Com ja die € 19,95 um die € 6,94 verringern, oder ?


    Hinsichtlich der Flatrate stimme ich Dir zu.



    ...
    "Die freiwilligen sozialen Vergünstigungen werden von Ihren monatlichen Telefonkosten abgezogen. ....
    ...


    Die Frage ist doch hier, was sind Telefonkosten?


    ...
    ... Zur Erklärung : Mutter hat den Call Basic Tarif für € 19,95 dieser beinhaltet 120 Freiminuten. Die Telekom
    sagt also das der Sozialtarif erst dann greift wenn sie mehr als die 120 Minuten telefoniert ...


    Aha Kosten entstehen also bei diesem Tarif erst, wenn die Freiminuten (Frei = kostenlos) verbraucht sind.


    ...
    Ich war immer der Ansicht, dass wenn sie für Ihren Tarif € 19,95
    monatlich bezahlen muss, diese € 6,94 in Abzug gebracht werden. ....


    Die Telekom sagt also das der Sozialtarif erst dann greift wenn sie mehr als die 120 Minuten telefoniert und dann quasi die € 6,94 mit weiteren Gesprächsminuten verrechnet wird....


    Anders kann ich die Aussagen in den AGB auch nicht interpretieren.
    M.E. wäre die Formulierung:
    Der Kunde bekommt beim Sozialtarif keine vergünstigte Grundgebühr mehr, sondern ein monatliches Gesprächsguthaben.


    Lt. den AGB, welche du gelesen hast:
    Die soziale Vergünstigung wird mit den Verbindungsentgelten für
    City-, Deutschland- und Auslandsverbindungen der Telekom so-
    wie für Verbindungen der Telekom zu nationalen Teilnehmerruf-
    nummern mit der Zugangskennzahl 0 32 verrechnet, sofern diese
    Verbindungen vom Anschluss des Kunden hergestellt werden und
    nachfolgend nicht abweichendes festgelegt ist.


    Da, wie du geschrieben hast, in dem Vertrag

    ...
    ... Zur Erklärung : Mutter hat den Call Basic Tarif für € 19,95 dieser beinhaltet 120 Freiminuten. Die Telekom
    sagt also das der Sozialtarif erst dann greift wenn sie mehr als die 120 Minuten telefoniert ...


    Im übrigen sollte man beachten, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt.

  • Ohne mich hier groß einmischen zu wollen: Meines Erachtens macht die Telekom das vollkommen richtig. Der Abzug für den Sozialtarif greift, sobald deine Mutter aufgrund von Telefonaten mehr als die Grundgebühr bezahlen muss.

  • und was sagt mir das o.g. nun ? Hat die telekom Recht in ihrer Vorgehensweise ?


    Gruß
    bateman


    Juristisch exakt kann ich Dir dies nicht bestätigen, aber ;)


    Ohne mich hier groß einmischen zu wollen:....


    Hey Dude23,
    das ist ein freies Forum; von Einmischen kann da keine Rede sein:)


    ...Meines Erachtens macht die Telekom das vollkommen richtig. Der Abzug für den Sozialtarif greift, sobald deine Mutter aufgrund von Telefonaten mehr als die Grundgebühr bezahlen muss.


    Anscheinend habe ich mich, trotz kleiner Holper im Text, nicht so unmöglich ausgedrückt.:D