Abendgymnasium + 400€ Job + AlG2

  • Hallo liebe Forianer/innen,


    Die ganze AlG-Geschichte betrifft mich jetzt erst seit kurzem, daher bin ich etwas unbeholfen und um keinen Dank bei hilfreichen Antworten verlegen.


    Ich 23, besuche derzeit ein Abendgymnasium, zum Antritt des ersten Semesters bin ich noch Vollzeit zum Arbeiten gegangen und habe dann nun aber zwischendrin meinen Job verloren, bzw. wurde nicht verlängert wie eigentlich erwartet. Nun gab es kein Problem beim AA, mit der Vermittlerin hatte ich auch besprochen das es kein Problem gibt wegen der Schule und wenn ich deswegen ein Angebot ablehne.
    Nach dem Umzug in den Zuständigkeitsbereich einer anderen AA gab es dann aber ein Problem. Ok, teils sogar verstädlich. Abendgymnasium ist ein Schule für Berufstätige, aber da ich eben noch viel ehrenamtlich tätig bin, wäre VZ fast undenkbar. Meine resultierende Zeit für Freizeit und Lernen, könnte ich an Fingern abzählen.


    Das AlG2 beziehe ich im Moment nur, weil das mit dem AlG 1 mit nichten funktioniert. Duch mein Ehrenamt bin ich jetzt an die Option gekommen, dass ich im Rettungsdienst anfangen könnte. Bis ich mit dem Job anfangen kann dauert's aber noch etwas und es wäre vorerst auch nur auf 400€ Basis.


    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wird mir ja alles bis auf 160€ angerechnet, was ich dann zusätzlich zu meinem AlG2(inkl. Miet- und Nebenkosten) hätte, sehe ich das richtig? Das würde mir die Zeit bis ich BAföG berechtigt wäre reichen, hab ja ab und an noch die Aufwandsentschädigung für's Ehrenamt.


    Gelte ich mit 400€-Job dann wieder als erwerbstätig? Den der Job wäre als Transfusions- und Notarztfahrer, was ihn auch so schmackhaft macht, da ich die ganze Zeit auf Rufbereitschaft daheim wäre. Ergo genug Zeit zum Lernen. Die Bereitschaft wird mir aber nur mit 7% Arbeitszeit angerechnet, dass gibt am Ende einen Stundensatz mit dem ich auf jeden Fall nicht mehr dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehe. Hab ich dann überhaupt noch Leistungsanspruch?


    Danke für Eure Hilfe :)

  • ja 160 € sind der freibetrag. erwerbstätig biste allerdings nicht. da musste schon einen sozialbeitragspflichtigen job über 400 € annehmen.


    Zitat

    Die Bereitschaft wird mir aber nur mit 7% Arbeitszeit angerechnet, dass gibt am Ende einen Stundensatz mit dem ich auf jeden Fall nicht mehr dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehe. Hab ich dann überhaupt noch Leistungsanspruch?

    ja haste, bei alg2, nicht aber bei alg1, da dürfen es nur 15 h pro woche sein.

  • In wie weit kann mich das Amt den versuchen in eine andere Stelle zu zwingen, bzw. ab wann? Weil wie gesagt wurde mir von meinem zukünftigen AG in Aussicht gestellt TZ übernimmen zu werden, jedoch erst in 2-3Monaten, wenn ich durch meine Schulung die "volle" Rettungdiesntquali. habe.

  • @ Micro-fine - na, ich sehe das etwas anders wie der liebe lacki, das Amt kann Dich zu gar nichts zwingen, einzig kann es Dir eine Maßnahme empfehlen und Deine Teilnahme daran voraussetzen! Zwingen können die niemanden, sie können lediglich Deine Nichtbereitschaft dazu als Verweigerungshaltung auslegen und Dich dann Sanktionieren, dies müssen sie aber auch begründen ! Das ist der selbe Mist wie mit den Eingliederungsvereinbarungen, die legen die den Leuten vor und sagen wenn Du die nicht unterschreibst wirst Du sanktioniert, was sie Dir aber nicht sagen ist das Du das nicht mit Zustimmung unterschreiben musst. Du bist lediglich verpflichtet eine Vereinbarung zu unterzeichnen und nicht den von denen vorgegebenen Wortlaut abzusegnen! Ich habe seit eh und je diese Vereinbarung immer mit den Worten "absokut nicht" durch eine Sternchen an der Stelle vor dem Wort "einverstanden" erklärt und das unterzeichnet. Dies ist kein großer Aufwand hat aber zur Folge das Du aus der Bestimmung dessen was die ARGE / JC als Vereinbarung betitelt erkennen lässt das hier kein Bemühen eine Vereinbarung zustande gekommen ist weil all das was eine Vereinbarung ausmacht nämlich die Individualität durch ein Mitsprache und Mitbestimmungsrecht, nicht vorhanden war! Natürlich versucht die ARGE / JC daraus eine Sanktion durchzusetzen und das heisst in jedem Fall erstmal weniger Geld, aber auch die Freiheit die Du in den nächsten Monaten brauchst, Darauf hin musst Du dann natürlich Widerspruch und eine Klage vor dem Sozialgericht als nächste Schritte von Dir aus betreiben denn die ARGE / JC wird versuchen sofort in der Folge Dir ein erneutes Versäumnis anzulasten indem man das Spielchen wiederholt. Du darfst also keine Zeit verschenken auch wenn es nach Frieden aussieht, da es aber nur wenige Monate sind musst Du genau so brutal und rücksichtslos agieren wie die ARGE / JC Du musst also im Widerspruch schon erklären das kein Gespräch aus dem eine Vereinbarung abzuleiten war erfolgt ist sondern dies nur als Bestimmende Anweisung zu betrachten war und das keine Deine Bedürfnisse berücksichtigende Prüfung und Besprechung statt gefunden hat.


    Weitere Ausführungen hierzu gebe ich Dir gerne unter PN ich will ja all die guten JC Sachbearbeiter und Juristen die sich hier tummeln all zu schlau machen !


    darüber hinaus weis ich auch noch von einem Punkt im >Gesetzt der besagt das man im letzten Jahr der Abendschule auch grundsätzlich auf ALG II zurück greifen kann es sei denn das ist auch schon wieder geändert worden, dies trifft dann zu wenn eigentlich ein Anspruch auf BaföG gegeben ist aber nicht gewährt wird, denn dann ist ALG II zu gewähren, müsste den § aber raussuchen meione es wäre SGB II § 26 Abs3 Abschnitt 5 gewesen, habe das nämlich vor ungefähr 2 Jahren für einen Bekannten eroiert der auch kein Geld erhalten sollte! Aber das machen wir dann wenn da gar nichts kommt !


    Erst mal solltest Du aber mit dem Sachbearbeiter den Sachverhalt durchsprechen und ruhig mal diese Info's einfliesen lassen, die wissen auch nicht immer alles und müssen sich für solche Fälle dann auch extra schlau machen! Letzteres setzt aber wie gesagt voraus das Du im letzten Jahr der Abendschule bist, Vielleicht wird das dann auch nur Darlehnsweise bewilligt, es kann sich ja was geändert haben !


  • http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

  • @ TURTLE 1975 - so ähnlich war besagter Text wo bei der ja eine doppelte Verneinung beinhaltet denn soviel ich mich entsinne stand da das man nicht berechtigt sei, und dann kommt der Passus den Du aufführst und somit war im Umkehrschluss die Berechtigung für besagte Personen gegeben, also haben wir das damals so verstanden das der Bekannte einen Anspruch hat, was vom Teamleiter auch bestätigt wurde, das Problem in dem Fall war, das der Bekannte erst kurz zuvor die Abendschule angefangen hatte, er hatte auch keine Ausbildung und auch so keinen Job und ihm wurde erklärt das der Abspruch erst im letzten Abschnitt der Ausbildung für die letzten beiden Semester bewilligt werden kann. besagte person war damals 27 und lebte aber noch im Haus der Eltern aber in einer eigenen Wohnung !


    a micro-Fine ja in keiner Ausbildung steckt und auch die anstehende Tätigkeit keine solche ist müsste diese Regelung doch eigentlich greifen, warum hast Du den ersten Teil des Paragraphen nicht mit aufgeführt? Das wäre, für das Verständnis hilfreicher gewesen!

  • @ Turtle-1972 - ich stelle fest liebe Turtle 1972 Du bist also nicht in der Lage Hilfesuchenden in einem Forum und vermutlich auch nicht in der Dienststelle jene Gesetzestexte verständlich zu erläutern, sollen wir uns jetzt wieder über fehlende Qualifikationen Streiten oder kannst Du endlich mal begreifen, das Du und auch wie viele Deiner Kollegen in einer Sprache sprechen die der Otto-Normal-Bürger in seiner Schulzeit nicht hatte, nämlich Amtsdeutsch ! - Du schreibst mir und ich sage Du beantwortest die Frage ja nicht nur mir verständlich sondern einer Vielzahl an Menschen die dieses Forum besuchen. Ich behaupte Du kannst es gar nicht verständlich erklären und verweist deshalb an andere Stellen ! Für mich musst Du das auch nicht erklären, ich denke ich komme sehr gut ohne Deine Erklärungen zurecht!


    @ O.u.g.a. - zu früh gejubelt, Jung aber zumindest der Ton ist halbwegs akzeptabel - nicht wahr !!!

  • Der TE hat bisher keine Wünsche geäußert. Komischerweise nur du. Und du bist doch so hochintelligent, dass du sicherlich selbst verstehst, dass, wenn lt. den gesetzlichen Vorschriften, dass Abendschüler, die, weil sie über 30 sind, kein Bafög bekommen, weiter ALG 2 bekommen können und ein 23 jähriger demzufolge nicht darunter fallen kann, weil er eben noch nicht über 30 Jahre alt ist. Das habe ich jedenfalls vorausgesetzt.


    Außerdem dachte ich, dass du aufgrund deiner hervorragenden Ausbildung natürlich in der Lage bist, die Fachlichen Hinweise der BA auf den Seiten Harald Thomes selbst zu finden. Nun ja, da lag ich wohl auch daneben.


    Versuchs mal zu begreifen (der TE wird es sicherlich):


    Zitat

    (4) Die Ausbildung an einer Abendhaupt- oder Abendrealschule ist demnach lediglich in den letzten zwei Schulhalbjahren, die Ausbil-dung an einem Abendgymnasium lediglich in den letzten drei Schulhalbjahren dem Grunde nach dem BAföG förderungsfähig (vgl. die jeweiligen landesrechtlichen Verwaltungsvorschriften zum BAföG). Nur dieser Zeitraum ist damit vom Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 umfasst. Wird jedoch auch in diesem Zeitraum auf-grund § 10 Abs. 3 BAföG (Überschreiten der Altersgrenze für die Förderung nach dem BAföG) Ausbildungsförderung nicht geleistet, besteht bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Die maßgebliche Altersgrenze für einen Aus-schluss der Förderfähigkeit nach dem BAföG ist im Regelfall die Vollendung des 30. Lebensjahres bei Beginn des Ausbildungsab-schnittes, für den Ausbildungsförderung beantragt wird (§ 7 Abs. 6 Nr. 3).


    http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-7---20.12.2011.pdf

  • Ich sehe es gibt rege Anteilnahme. Also ich möchte darauf hinweisen, dass ich BAföG berechtigt bin, jedoch erst in einem und dem angebrochenen Semester, was theoretisch logisch klingt, sonst würde ich ja jetzt kein AlG 2 beziehen.
    Zum weiteren mächte ich erwähnt haben es gibt auch "otto-normal-Bürger" die Amts- Juristendeutsch verstehen. Da zähle ich mich darunter, ich hab mir auch das gute "Bundesgesetz zut individuellen Ausbildungsförderung" durch gelesen und es auch in allen Aspekten verstanden. Nun ist mir das SGB nun aber wirklich ein zu dicker Schmöcker um es durch zu lesen, wenn es da die einfachere Möglichkeit gibt nach dem Rat helfender Mitbürger zu fragen.


    Horst : eine schulische Ausbildung wird neben einer beruflichen Ausbildung (hier steckt das Wort schon) auch als Ausbildung bezeichnet (übrigens viel Ausbildung in diesem Satz :D)


    Horst & TURTLE: Ich sehe ihr scheint mir beide Leute vom Fach und fände es echt super würdet ihr mir bei meinen Fragen helfen und euch nicht um eure eigene Kompetenz streiten.


    Wenn ich wie besagt am Abendgymnasium bin, wird nicht davon ausgegangen das meine Arbeitskraft voll ausgeschöpft wird, da eben nur 22Std Teilzeitschule. Ich denke es ist an dieser Stelle kaum zu erwähnen, dass die Ansicht vom Gesetzgeber es wäre mit den 22Std in der Woche getan recht blauäugig ist.
    Nun, wie auch immer....Ich bin kein par exemple für ein Mathematikgenius, aber doch kann ich mir folgendes zusammen rechnen:


    22h Abendgymnasium
    16,5h 400€-Job
    ____________________
    38,5h Arbeiszeit/Woche


    Ich kann nicht ganz nachvollziehen mit welcher logischen Begründung mich das JC zu irgendwelchen Maßnazhmen nötigen möchte. Ich kann mir nicht denken es läge im Interesse des Gesetzgebers, dass ich meine Ausbildung abbrechen soll und dem Land dadurch hoffentlich ein guter Akademiker verloren geht, nur weil das JC sich nicht um seine Kunden scherrt, sondern versucht Nutzvieh an den AM zu bringen.


    Weiter würde sich für mich auch der Sinn etwas im Dunklen verstecken, dass man mir Maßnahmen zur Wiedereingliederung auferlegen soll, wenn ich neben meiner Schule noch versuche einen Teil meines Lebensunterhaltes zu bestreiten und damit auch summa summarum auf einen Vollzeitarbeitsaufwand komme.:confused:

  • @ Turtle 1972 - nun ich habe nicht mit einem 1,0-er Abi und einem Jura-Studium hier im Forum ständig raushängen lassen wie "dämlich" - dies war Deine Wortwahl - andere sind ! Zudem denke ich das Du in den letzten Tagen erkannt haben wirst das andere Menschen Dir in vielen Dingen auch Paroli bieten können. Nur weil Du Dich spezialisiert hast und die Abläufe der Verwaltung für Dich "heiligen Kühen" gleich kommt, heißt das ja nicht das jeder der hier sich ebenso bemüht Hilfe zu leisten, automatisch die Platte putzen muss wenn Madame im Forum erscheint und schlimmer noch, sich Ihrer rotzigen Beurteilung zu unterwerfen hat! Wie gesagt wenn man es in Deiner Kindheit versäumt hat Dir den Arsch zu versohlen und etwas Anstand bei zu bringen ist das das Problem Deiner Eltern und Deiner Person. Niemand hier im Forum ist ein schlechterer Mensch nur weil bei Dir das Glück Eimerweise über Dir ausgeschüttet wurde, wenn eine Auskunft falsch ist korrigiere sie doch einfach, fachlich richtig, (das sollte für Dich ja ein leichtes sein) und für jedermann verständlich (also auch für Bürgermeisterkandidaten die nichts können) ! Ich bin ja lernfähig und Dir da vielleicht sogar ein wenig voraus, weil ich mir nicht selber im Weg stehe!


    Im Übrigen suche ich mir meine Rechtsinformationen hier :http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html
    wie ich finde auch keine schlechte Quelle, nicht wahr !?

  • @ - was für ein albernes Verhalten ! Meinst Du wir wären gänzlich hilflos ohne Dich ?


    Jeder ist ersetzbar, Du, ich - einfach jeder ! Ich denke so langsam klickert es bei Dir da oben im Köpfchen !


    Aber jetzt merkst Du mal wie man sich fühlt, nur können die Leute hier nicht einfach verweigern oder weglaufen wenn sie bei euch in den Amtsstuben stehen und Ihr denen eine Einlauf verpasst und sie runter macht, denn wenn sie das machen werden sie sanktioniert. Man kann sich auch schlecht solchen Praktiken entziehen wie Du, Lacki und Schrader 170 glauben jemand im Netz einfach blos stellen zu können. Wo liegt dann also Dein Problem ? Beim Einstecken ???
    Ihr habt verteilt Ich / wir haben eingesteckt, Jetzt habe ich den Spieß nur mal umgedreht und Du machst auf Trotzkopf, - meinetwegen ! Es wird eine Menge Leute freuen, denke ich mal !