Hallo liebe Forianer/innen,
Die ganze AlG-Geschichte betrifft mich jetzt erst seit kurzem, daher bin ich etwas unbeholfen und um keinen Dank bei hilfreichen Antworten verlegen.
Ich 23, besuche derzeit ein Abendgymnasium, zum Antritt des ersten Semesters bin ich noch Vollzeit zum Arbeiten gegangen und habe dann nun aber zwischendrin meinen Job verloren, bzw. wurde nicht verlängert wie eigentlich erwartet. Nun gab es kein Problem beim AA, mit der Vermittlerin hatte ich auch besprochen das es kein Problem gibt wegen der Schule und wenn ich deswegen ein Angebot ablehne.
Nach dem Umzug in den Zuständigkeitsbereich einer anderen AA gab es dann aber ein Problem. Ok, teils sogar verstädlich. Abendgymnasium ist ein Schule für Berufstätige, aber da ich eben noch viel ehrenamtlich tätig bin, wäre VZ fast undenkbar. Meine resultierende Zeit für Freizeit und Lernen, könnte ich an Fingern abzählen.
Das AlG2 beziehe ich im Moment nur, weil das mit dem AlG 1 mit nichten funktioniert. Duch mein Ehrenamt bin ich jetzt an die Option gekommen, dass ich im Rettungsdienst anfangen könnte. Bis ich mit dem Job anfangen kann dauert's aber noch etwas und es wäre vorerst auch nur auf 400€ Basis.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wird mir ja alles bis auf 160€ angerechnet, was ich dann zusätzlich zu meinem AlG2(inkl. Miet- und Nebenkosten) hätte, sehe ich das richtig? Das würde mir die Zeit bis ich BAföG berechtigt wäre reichen, hab ja ab und an noch die Aufwandsentschädigung für's Ehrenamt.
Gelte ich mit 400€-Job dann wieder als erwerbstätig? Den der Job wäre als Transfusions- und Notarztfahrer, was ihn auch so schmackhaft macht, da ich die ganze Zeit auf Rufbereitschaft daheim wäre. Ergo genug Zeit zum Lernen. Die Bereitschaft wird mir aber nur mit 7% Arbeitszeit angerechnet, dass gibt am Ende einen Stundensatz mit dem ich auf jeden Fall nicht mehr dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehe. Hab ich dann überhaupt noch Leistungsanspruch?
Danke für Eure Hilfe