Nebenkostenabrechnung aus ALG2-Zeit

  • Hallo liebe Leute,


    ich hatte ein ähnliches Thema hier gefunden, konnte aber leider nicht mehr drauf antworten weil der Thread zu alt ist. Die Entscheidung des Gerichts wurde leider nicht mehr gepostet...


    Folgendes:


    Ich habe im Jahr 2010 teilweise ALG2 erhalten, 2011 im August kam eine Abrechnung der Nebenkosten für 2010 die mir jetzt erst zugestellt wurde wegen Umzug.


    Mein Antrag auf Übernahme der Nachzahlung wurde nach SGB II und SGB XII abgelehnt, da ich jetzt (und zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung) keine Leistung mehr beziehe/bezog. Ich habe aber schon gelesen und gehört, dass man da trotzdem noch eine Chance hat, da bei mir die Nebenkosten viel zu niedrig angesetzt waren in der ALG-2-Zeit. Die Nachzahlung ist wirklich massiv und ich kann es von meinem mickrigen BaFöG schwer begleichen....


    Vielen Dank!

  • Zitat

    Ich habe aber schon gelesen und gehört, dass man da trotzdem noch eine Chance hat,


    dann musst du dich an die wenden, die sowas sagen oder schreiben. da du zum zeitpunkt der nachzahlungsaufforderung nicht mehr bedürftig warst, hast du keinen anspruch auf kostenübernahme.

  • Doch, spielt es. Nach Rechtsprechung des BSG sind die Nachforderungen von NK und HK Bedarf im Monat der Fälligkeit. Wärest du Azubi/Schüler, stünde dir u. U. ein Mietzuschuss nach § 27 SGB II zu, so dass die BK/HK Nachzahlung hier zu berücksichtigen gewesen wäre.


    Als Student steht dir jedoch dieser Mietzuschuss nicht zu, so dass es tatsächlich keinerlei Möglichkeit für dich gibt, die Kosten vom Jobcenter zu erhalten.


    Turtle