wohnraum für kinder die nur aller 14 tage da sind

  • Hallo,
    vielleicht kann mir ja jemand helfen !
    Ich bin Mutter von 2 Jungs im Alter von 8 und 14 Jahren, habe mich vor 1 Jahr von meinem Mann getrennt und meine Söhne haben sich entschieden erst einmal bei ihrem Vater zu leben.
    Der 8 Jährige ist unser gemeinsames Kind mit geteiltem Sorgerecht, den 14 Jährigen habe ich in die Beziehung mitgebracht er möchte aber trotz allem bei seinem "Vater" wohnen bleiben. Für Ihn habe ich das alleinige Sorgerecht !
    Zur Zeit der Trennung bin ich aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt gezogen und bin nun aus Erzieherischen sowie beruflichen Gründen meines noch Ehemannes gezwungen wieder zurück in die Nähe der Kinder zu ziehen.
    Ich bin Berufstätig bekomme aber noch unterstützend Hartz 4 und da ich im eigentlichen Sinne allein bin habe ich laut ARGE Gotha nur Anspruch auf 45qm.


    Ich habe allerdings gehört das ich eigentlich ein Anspruch auf 60qm habe da ich das Sorgerecht sowie Aufenthaltsbestimmungsrecht für meinen 14 Jährigen Sohn habe und ihn jederzeit zu mir holen könnte bzw er jederzeit zu mir ziehen kann wenn er das möchte.
    Ausserdem das selbst bei Wochenend-besuchen/Ferien dem Kind ein eigenes Zimmer zusteht.


    Scehint etwas kompliziert geschrieben zu sein :)
    Vielleicht versteht es ja trotzdem jemand und kann mir helfen.


    Danke
    Kathrin Fabig

  • Hallo kathrinfabig
    Ich kenn das problem .Unser sohn wohnt in einer Wohngruppe und kommt in den Ferin sowie auch sehr oft an den Wochenenden.Vorher hatten wir ne 3,5 zimmer Wohnung und sind umgezogen,nachdem klar war das er erstmal nicht nach Hause kommt.Jetzt wo geplant ist das er im nächsten jahr wieder zu hause einzieht haben wir eine neue Wohnung gesucht und das Amt hat das genehmigt.
    Aus folgenden grund: Das Jugendamt hat eine Bescheinigung ausgestellt das mein Sohn auch wenn er im Moment regelmäßig zu besuch kommt ein Anspruch auf ein eigenes Zimmer hat.
    Besorge Dir eine Bescheinigung dann sind die Chancen sehr groß das Du einen Umzug bewilligst bekommst

  • Hallo Kathrin, bin auch geschieden und habe 2 söhne die bei der Mutter und Ihrem neuen Lebensgefährten wohnen. Meine Wohnfläche 59,5 qm² und mich interessiert nicht ob das Gericht oder das Job-Center meint das sowas nicht angemessen sei, musste deswegen auch nicht beim Jugendamt vorsprechen und mir irgendwelche Unterlagen holen, Mehrbedarf ect. hat das Amt ja auch abgelehnt - auf Sorgerecht habe ich zu Gunsten eines damals ausgehandelten großzügigeren Umgangsrechts (täglich) mit meinen Kindern verzichtet. Mein einziges Problem war die Nachfolgerin des Richters mit dem damals die Absprache getroffen wurde, diese eingebildete Juristin meinte auch wohl das neue Besen besser kehren und hat das ganze dann auf Standard-Niveau regeln wollen obwohl es ein Familienpsychologisches Gutachten gab das eindeutig die damals getroffene Vereinbarung unterstützte, die gute Frau hatte nur ein Ego-Problem damit das sie für mich kein Gott in einer Amtsrobe war und ich ihr das auch deutlich zu verstehen gegeben habe. Für mich hatte die Alte sowieso nen Schatten weil Ihr das Kindeswohl scheinbar nichts sagte, aber sie unbedingt die Entscheidung Ihres Vorgängers kippen musste - das ich seither von dem ganzen Juristenpack nur noch ne negative Meinung habe dürfte wohl verständlich sein. Wenn man nicht mal mehr etwas auf eine mit einem Richter getroffene Vereinbarung bei der man sogar auf sein Sorgerecht verzichtet hat, geben kann dann gute Nacht Deutschland - und das bestätigt sich für mich immer mehr, wir haben nur noch Flitzpiepen in den Gerichtssäalen sitzen die sich gerne selber reden hören und zwar nur noch unter Ihresgleichen, statt mal über sinnvolle und vernünftig Urteile den Schädel zu bemühen.


    Du wie auch Dein Mann gehen ja beide Arbeiten, dann schau doch mal wie das oder die Kinder bei Dir auf der Steuerkarte berücksichtigt sind /werden. Wie Du unschwer erkennen wirst werden da die Kinder halbiert und somit gibt es doch für eine(n) vernünftig denkenden SB beim JC eigentlich doch gar keine Diskussionen mehr darüber wie Deine Wohnverhältnisse zu berechnen sind, so sollte es eigentlich auch mit den Leistungsansprüchen laufen und nicht das dem einen Elternteil dieses zugestanden wird und dem anderen wird es verweigert. Auch in diesem Punkt frage ich mich schon lange nicht mehr wo die Entscheidungsträger über solche Dinge denken lassen, für mich besteht auch bei getrennten Ehen nach wie vor erst einmal das Ganze als BG die dann anteilig gesplittet werden sollte in den Fällen wo ein Bedarf zur Hilfe beantragt wird und nicht dieses sich aus der Verantwortung stehlen des Staates weil man einen gegen den anderen ausspielen kann. Oft genug sind es ja die wirtschaftlichen Verhältnisse die nicht zuletzt zu einer Trennung führen und kann behaupten das der Staat da nicht die Finger im Spiel hat, das sehen wir ja gegenwärtig wenn nur 400€ Jobs und der Niedriglohnsektor bedient werden und dies beginnt ja schon beim Denken in den Dienstzimmern der BA und der JC. Die Aussage "das ist dann ja mal ein Anfang" beende ich immer mit " ein Anfang vom Ende, das man jemals wieder in eine Vollzeittätigkeit vermittelt wird - aus den Augen aus dem Sinn, ist eine alte Volksweisheit!


    Ich habe bezüglich der größeren Wohnung genau damit argumentiert das beide Jungs ja auch bei mir zu gleichen teilen unterkommen müssten, wenn sie selbst die Entscheidung treffen zum Vater ziehen zu wollen, zudem würden sie ja auch entsprechend auf der Steuerkarte berücksichtigt da könne es ja wohl nicht sein das ein JC das anders sieht. Beim Zahlen ist das dann okay und beim Kassieren würde das nicht akzeptiert - fertig war damit die ganze Diskussion und es wurden mir besagte 59.5qm² bewilligt. Ich denke das hängt alles ein wenig von der Bestimmtheit und den Argumenten ab mit denen Du dem SB gegenüber trittst, soll er Dir doch erst mal die rechtliche Grundlage zeigen auf der nicht so zu entscheiden ist! Die machen es bei Gerichtsverfahren doch auch immer so, statt das die was beweisen müssen musst Du das Gegenteil beweisen, also dreh den Spieß doch auch einfach mal um und frag wo im Gesetz steht das das auf der Steuerkarte aufgeführte anteilige Kindesverhältnis bei der Wohnungs-Bezugsgröße keine Berücksichtigung zu finden hat! und /oder wer das so entschieden hat!