Übernahme der NK-Nachforderung abgelehnt

  • @ - Turtle 1972 -

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    Nun, wenn du die Menschen, denen du angeblich helfen willst, nicht in unnötige Prozesse und Kosten stürzen willst, solltest du dich schonmal mit der vom BSG geschaffenen Produkttheorie auseinandersetzen. Mich solls nicht jucken.


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    Gegen die Ablehnung der Übernahme in Widerspruch gehen, ggf. klagen, weil ich kein Jobcenter kenne, dessen Angemessenheitskriterien nach den Vorgaben des Bundessozialgerichtes auf einem sogenannten "Schlüssigen Konzept" beruhen.


    ...weiste was Unnötig ist? Eure Selbsterschaffung von gänzlich überflüssiger Arbeit ! Ich hätte da noch ein persönlich erlebtes Beispiel und frage Dich vorab einfach mal was eine Arbeitsstunde von Dir den Steuerzahler kostet, ich denke die liegt locker bei 25 € auch wenn das nicht dem Einkommen pro Stunde entspricht das Du bekommst, zu den Kosten zählen nämlich noch andere Dinge!


    Frage: Macht es da Sinn wegen 25€ Fahrtkosten incl. Messeeintritt in ein Widerspruchsverfahren zu gehen ??? Klare, Antwort eines Ex-Bürgermeisterkandidaten ! Nein macht es absolut nicht zumal die Entscheidungen von einer Rechtsabteilung beschieden, doch einem ganz anderen Zweck dienen!


    Es ist absoluter Humbug, aber es ist und darüber solltest Du Sparfuchs mal nachdenken bei den JC standard, beinahe so als wolle man grade die Kosten durch Gerichtsverfahren vor den Sozialgerichten in die Höhe treiben !


    Aussage einer Kollegin von Dir: Keine Sorge wir werden nicht arbeitslos, wir finden immer etwas anderes! Und genau so ist es auch weil ihr irgendwann auch noch prüfen werdet ob der Furz den eine 4-köpfige BG nicht im Winter die Heizkosten effizient um 0,01 Cent verringert und ob es dann der Regelsatz wirklich um wieder einmal 5 € angehoben werden muss, schließlich würde das wenn alle sich auf Kohlsuppe beschränken zu Einsparungen von 0,15 Cent pro BG Mitglied führen und daher nur eine Erhöhung von 4,40 € von Nöten sein !


    Ganz ehrlich, ich bin ganz froh das ich kein 1,0 Abi bei so verkackten Gehirnstrukturen besitze - Mit euch beschäftigt dieser Staat die überflüssigsten Menschen im öffentlichen Dienst überhaupt. Eine Widerspruch-Stelle dient letztlich nur dazu Anspruchsberechtigten, unter Verdrehung der Rechtslage, den Sachverhalt so zu erläutern das er annimmt in Unkenntnis aller Gesetze, das die Ausführungen von Amtswegen korrekt sei, dabei seit ihr das verlogenste Pack was da sitzt. Statt wie im Gesetz gefordert einem Hilfesuchenden auffassend, richtig und vollständig zu informieren guckt Ihr bei jedem kunden auf die Uhr das ja nicht mehr wie 7 Minuten vergehen - diese Zahl wurde mir von einem Mitarbeiter eines JC schon als die Zeit dargelegt die er einen Kunden bei seinem Besuch widmen darf, alleine darin liegt ja schon eine Idiotie, wie soll denn da was vernünftiges bei raus kommen ! Alleine die Diskussion um die paar € die Gaiwan nun mehr zu zahlen hat ist sowas von überflüssig, wird aber von Amtswegen als absolut wichtig erachtet! Man sollte mal lernen Prioritäten zu setzen - leider lernt man das nicht im Abi und auch nicht im öffentlichen Dienst, das lern man Zuhause so wie Du von Mama und Papa gelernt hast das Geld das Wichtigste in Deinem Leben sein muss.


    Du hoffst das Papa und Mama noch möglichst lange Leben - nicht das ich den beiden alten Leuten da kein gesundes langes und schönes Leben wünsche, aber für Dich wäre es eine richtig geile Lektion wenn sich an dieser Situation etwas zum Negativen verändern würde, einfach mal um von Deiner total beknackten Denke weg zukommen und zu erkennen das es Wichtigeres im Leben gibt wie Leute die nichts oder besser gesagt wenig Geld haben runter zu machen ! Jeden aber auch wirklich jeden kann es treffen, auch die von der ARGE den JC's und solche Menschen wie Dich, mich hat das Haar einer Schmetterlingsraupe außer Gefecht gesetzt, alles was Deine Kollegen und Du können ist einen dummen Spruch ablassen! Ich habe über ein Jahr Antibiothica und Cortison nehmen müssen und werde bis zum Ende meines Lebens einmal die Woche ins Krankenhaus! Trotzdem werde ich mich nicht auf die Rentnerschiene begeben nur damit Eure Statistiken stimmen - aber Deine grosse Schnauze von gestern in punkto Deine Kollegen werden auch für mich einen 1€ Job finden und das andere dumme Gesülze so wie Freund "lacki" oder "Schrader 170" hier immer in die Welt blasen, zeigt mir das angeblich intelligente Leute bisweilen auch einfach nur scheisse doof sind !

  • Zitat

    Natürlich hätte das früher sein können. War es ja auch, brauchst nur Beitrag Nr. 2 zu lesen


    Tja, so ist es halt oft, wenn man in Rage ist, da schießt man schnell mal über das Ziel hinaus. Aber da bin ich ja hier in guter Gesellschaft ;)

  • @ Gaiwan - nun sei doch nicht so gehässig, immerhin mit Grippe ist nicht zu spaßen, erhöhte Temperatur, angeknackstes Immunsystem, wohl möglich noch Kopfschmerzen und heiße Ohren und vom Rest der Familie im Stich gelassen - kennst Du doch auch bestimmt, wenn Dich keiner liebt und es Dir so richtig schlecht geht ........kommt der Brief vom Job-Center wo Du morgen Früh um 07:30 Uhr mal beim Fallmanager vorsprechen sollst. Bei mir kommt immer der Fahrer vom Bürgermeister, klingelt und gibt den "persönlich überreicht" ab ! Nur die Zentrale die spart sich den weiten Weg aus Heinsberg die schicken das im gelben Umschlag! . aber ich hab die ganze Zeit nicht dran gedacht das sie ja Grippe hat, jetzt weis ich auch warum die so stinkig ist !

  • Die schnellste Widerspruchsbearbeitung, die mir je untergekommen ist! Auf die am vergangenen Freitag eingereichten Widersprüche erhielten heute mehrere Betroffene Bescheide mit folgendem Wortlaut:


    Das Jobcenter ... erlässt folgenden Bescheid:
    I. Dem Antrag auf Übernahme Ihrer Nebenkostennachforderung in Höhe von ... kann in voller Höhe entsprochen werden.
    II. Für diesen Bescheid werden Kosten nicht erhoben.
    Gründe:
    Gemäß der vorgelegten Betriebskostenabrechnung beträgt Ihr Anteil an den Gesamtbetriebskosten Ihrer Wohnanlage (Ohne Heizung und Warmwasser inklusive eines eventuellen Umlageausfallwagnisses), ... Euro. Davon wurden bereits ... Euro gezahlt. Es ergibt sich eine Nachzahlung in Höhe von ... Euro.
    Der Nachzahlungsbetrag wurde zur Auszahlung auf das Konto Ihres Vermieters angewiesen.
    Die Kostenfreiheit ergibt sich aus § 64 SGB X.
    Ihrem Widerspruch ist damit in vollem Umfang abgeholfen.


    Bleibt die Frage, was die Bearbeitung der Widersprüche wohl dermaßen beschleunigt hat?


    Gawain