Ein Ratsuchender erhielt gestern folgenden Bescheid:
Das Jobcenter ... erläßt folgenden Bescheid:
I. Der Antrag auf Übernahme Ihrer Nebenkostennachforderung in Höhe von 25,50 Euro wird abgelehnt.
Gründe:
Gemäß der vorgelegten Betriebskostenabrechnung beträgt ihr Anteil an den Gesamtbetriebskosten Ihrer Wohnung (Ohne Heizung und Warmwasser inklusive eines eventuellen Umlageausfallwagnisses), 385,50 Euro. Davon wurden bereits 360,00 Euro gezahlt. Es ergibt sich eine Nachzahlung in Höhe von 25,50 Euro. Da Sie jedoch bereits die Höchstgrenze für einen 1-Personen-Haushalt an Kaltmiete und Nebenkosten erhalten, ist eine weitere Übernahme leider nicht möglich.
Wenn es nur ein Einzelfall wäre, könnte man über diesen Schwachsinn direkt noch lachen. Man bedenke, dass sich diese Ablehnung auf die Kosten für die Müllabfuhr, Grundstückshaftpflichtversicherung, Grundsteuer, sowie Wasser- und Kanalgebühren, welche pro Kopf abgerechnet werden, beziehen. Wie, so frage ich mich, soll der Leistungsbezieher diese Kosten mindern? Weiterhin frage ich mich, wo denn diese Höchstgrenze herkommt? Wahrscheinlich wurde sie vom Bürgermeister und dem Teamleiter des Jobcenters zwischen zwei Bieren am Stammtisch ausgewürfelt :).
Würde mich mal interessieren, ob derartige Rechtsbeugungen an anderen Jobcentern ebenfalls Gang und Gäbe sind.
Gawain