Hallo,
ich bekomme ein zweckgebungenes Stipendium für mein Fernstudium und mein Freund bekommt Meister-Bafög für seine Technikerausbildung, wir haben ein Kind und bilden eine BG.
Nach meinem Umzug werden Stipendium und Meister-Bafög als Einkommen angerechnet. Dürfen die das?
Das Stipendium ist zweckgebungen, d.h. nicht nutzbar für die Kosten des täglichen Lebens. Hat jemand hierzu eine Entscheidung/ein Gesetz, damit ich das morgen vorlegen kann?
Gleiche Problematik mit dem Meister-Bafög. Davon sind ja eh 2/3 Kredit und es ist ja für mein Freund vorgesehen, er bekam bisher auch Wohngeld dazu (Wohnkosten sind im Meister-Bafög nicht mit drin). Das darf doch auch nicht als Einkommen für meine Tochter und mich gewertet werden, oder? Bitte auch mit Entscheidung/Gesetz, damit ich das begründen kann.
Bitte, wir brauchen dringend Hilfe!