harz4 bei teilzeitjob

  • Zitat

    Dafür gibt es ALG 2 Rechner, die man füttern kann


    bitte nicht so grantig, lebste kollegin! klar hat sie mit 750 brutto und Kindergeld sowie Unterhalt oder Unterhaltsvorschuß anspruch bei einem 2-personenhaushalt. und ob da vermögen oberhalb der freibeträge vorhanden, wage ich zu bezweifeln.

  • ich bekomme hartz4 und habe3kinder bei mir leben.1 kind ist nicht von mir,doch ich habe es trotzdem übernommen,weil ich es liebe und das kind sonst pflegefamilie oder ähnliches hätte erleben müssen.die berechnung von dem kind wird seperat geführt,von meinen leiblichen kindern und mir extra...nun meine frage,das kind ist doch ähnlich wie ein adoptivkind,was muss das amt dafür zahlen?die vom amt drucksen irgendwie rum.......

  • Wenn das Kind unter 15 ist, dann gibt es vom Jobcenter gar nichts dafür. Dann ist das Jugendamt oder das Sozialamt zuständig bzw. die leiblichen Eltern, denn du bist ja kein leiblicher Elternteil und irgendwo müssen eigentlich (logischerweise) welche sein. Sollte es eine Vollwaise sein, gibt es ja sicherlich Waisenrente.


    Ist es über 15, wird es ALG 2 bekommen. Als eigene Bedarfsgemeinschaft. Zu deiner BG gehören nur leibliche Kinder bzw. Adoptivkinder. Nicht Pflegekinder.


    Turtle