Anrechnung Lohn Mitbewohner

  • Zu den Fakten:


    Ich bekomme ALG II und will mit meiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung ziehen. Sie bezieht keine Leistung vom Amt. Die Wohnung, in welche wir ziehen wollen, kostet ca. 400€ warm. Momentan beträgt meine Miete ca. 200€ warm und wird vom Amt übernommen.
    Meine Freundin arbeitet momentan Teilzeit und verdient ca 700 € Netto.


    Ich gehe davon aus, dass das Amt meine Hälfte der Miete übernimmt. Jedoch frage ich mich, wie viel ihr abgezogen wird !?


    Mit diesen ganzen ALG 2 Rechnern kann ich, so leid es mir tut, nichts anfangen. Und so bleibt mir nur zu hoffen, dass jemand mir die Antwort geben kann.


    Kerotan

  • Für die kommenden 12 Monate nach dem Zusammenzug bleibt das Einkommen Deiner Freundin unberücksichtigt, sie bezahlt lediglich die Hälfte der KdU. Danach legt man euch beide als eine Bedarfsgemeinschaft zusammen, wobei ihr Einkommen als Einkommen der BG zählt und unter Berücksichtung der einschlägigen Freibeträge in Anrechnung kommt.


    Gawain

  • Die Freundin hat ja jetzt schon Anspruch auf ALG 2.


    Berechnung als BG (nur für deine Freundin):


    337 Euro
    200 Euro Mietanteil
    ------------
    537 Euro Bedarf


    700 Euro Lohn
    - ca. 250 Euro Freibetrag
    ----------
    450 Euro Einkommen


    = 87 Euro ALG 2


    Berechnung als WG (nur für die Freundin):


    374 Euro
    200 Euro Mietanteil
    -------------------
    574 Euro Bedarf


    450 Euro Einkommen


    = 124 Euro ALG 2


    Turtle

  • turtle
    Warum sollte sie das tun? Sie deckt doch mit ihrem Einkommen ihren Bedarf, ist nicht hilfebedürftig, ihres Glückes Schmied und erspart sich das ihr dann abverlangte Schreiben unzähliger Bewerbungen, um ihre künstlich geschaffene Hilfebedürftigkeit wieder zu beenden. :confused:

  • Und was ist so schlimm daran? Sich eine besser bezahlte Arbeit zu suchen, sollte doch das Ziel eines jeden sei, der nur 700 Euro netto verdient. Und wenn es nichts besser bezahltes gibt, dann kann sie das doch nachweisen. Trotzdem hat sie monatlich mehr Kohle im Portmonaise. Und selbst wenn man ihr die paar Euronen dann wegsanktioniert: Dann hat sie immer noch ihre 700 Euro und nichts verloren.


    Turtle

  • Um einen besser bezahlten Job zu finden braucht man nicht das Amt und es wird sicherlich seine Gründe haben, weswegen die Dame nur Teilzeit arbeitet.
    Einen Job zu haben und nebenher noch aufzustocken macht das Leben nur unnötig kompliziert und ich kann Jeden nur raten, diesen Weg nur dann einzuschlagen, wenn es unbedingt sein muss. Sie kommt ja über den Freund noch früh genug in Kontakt mit diesem "Verein", spätestens nach 12 Monaten.


    Gawain

  • ,

    Zitat

    ihres Glückes Schmied und erspart sich das ihr dann abverlangte Schreiben unzähliger Bewerbungen, um ihre künstlich geschaffene Hilfebedürftigkeit wieder zu beenden.


    eigentlich werden, zumindest hier in berlin, leute die einer sozialpflichtigen tätigkeit nachgehen mit irgendwelchen maßnahmen oder bewerbungszwang in ruhe gelassen. und so unatraktiv ist aufstocken ja ohnehin nicht. wenn man in einem schlecht bezahlten job arbeitet hat man als teilzeitarbeiter mit aufstockung ggf. gleich viel oder mehr. zudem entfällt die rundfunkgebühr und in berlin gibt es ein ÖPNV-ticket 40 euro billiger!