Schwierige Situation, erbitte Hilfe

  • Liebe Forum Mitglieder,


    Ich bin 18 Jahre alt und kann wegen eines Schadens am Knie meine derzeitige Ausbildung leider nicht fortsetzen.Mein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde erfolgreich bearbeitet und meinem zukünftigen Arbeitgeber würde eine Förderung zustehen. Da ich aber sehr an einer schulischen Ausbildung interessiert bin, wären diese Leistungen für mich un-relevant.
    Ich würde die schulische Ausbildung gern in der Stadt erfahren, in der auch meine Eltern leben, nun aber das Problem, ich wohne derzeit (seit meiner Krankheitsphase) wieder bei meinen Eltern, aber mein Stiefvater wäre nicht bereit mich noch 2 1/2 Jahre hier wohnen zu lassen. Das heisst ich müsste mir eine eigene Wohnung nehmen, was natürlich mit allerlei Kosten verbunden ist. Diese Kosten könnte ich nicht decken da ich keinerlei Ausbildungsvergütung erhalte.
    Laut BAB Rechner würde ich eine Leistung beziehen dürfen, jedoch ist mir das neu das dies möglich ist wenn man in seiner Heimatstadt bleibt.
    Ich kenne mich mit Auszubildenden Bafög nicht aus wie steht es darum ? Und wird mein Stiefvater in die Berechnung mit einbezogen ?
    Können sich Leistungen überschneiden ? zb. bab und bafög wenn beide Stellen nur anteilmäßig zahlen?
    Welche anderen Möglichkeiten gibt es aus meiner verzwickten Lage noch das Beste zu machen ?


    Ich hoffe auf schnelle Hilfe.
    mfG. Dete

  • Liebe Forum Mitglieder,


    Ich bin 18 Jahre alt und kann wegen eines Schadens am Knie meine derzeitige Ausbildung leider nicht fortsetzen.Mein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde erfolgreich bearbeitet und meinem zukünftigen Arbeitgeber würde eine Förderung zustehen. Da ich aber sehr an einer schulischen Ausbildung interessiert bin, wären diese Leistungen für mich un-relevant. ...


    Irgendwie passt das nicht.
    Du hast keine abgeschlossene Ausbildung. Du hast einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt,
    und dieser wurde positiv beschieden.
    Heißt das nun, dass man Dir keine anschließende ausbildung unter Berücksichtigung deiner gesundheitlichen Einschränkungen bewilligt hat ?


    Du sagst, dass deinem zukünftigen Arbeitgeber eine Förderung zustehen würde ?-
    würde er denn dich in einem Ausbildungsverhältnis übernehmen ?


    ...Da ich aber sehr an einer schulischen Ausbildung interessiert bin, wären diese Leistungen für mich un-relevant.
    Ich würde die schulische Ausbildung gern in der Stadt erfahren, in der auch meine Eltern leben,....


    Auch hier stellen sich für mich viele Fragen.
    Du hast einen Antrag auf auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt,
    und dieser wurde positiv beschieden.
    Wenn dir das Ergebnis nicht passt, was hast du denn beantragt?
    Normalerweise werden auch solche Förderleistungen im Rahmen eines Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben in einem persönlichen Gespräch besprochen. hattest du kein Gespräch mit deinem Reha-Berater?


    ..... ich wohne derzeit (seit meiner Krankheitsphase) wieder bei meinen Eltern, aber mein Stiefvater wäre nicht bereit mich noch 2 1/2 Jahre hier wohnen zu lassen. Das heisst ich müsste mir eine eigene Wohnung nehmen, was natürlich mit allerlei Kosten verbunden ist. ....


    ....


    .... Diese Kosten könnte ich nicht decken da ich keinerlei Ausbildungsvergütung erhalte.
    Laut BAB Rechner würde ich eine Leistung beziehen dürfen, jedoch ist mir das neu das dies möglich ist wenn man in seiner Heimatstadt bleibt.
    ...


    Wenn keine Ausbildungsvergütung, dann auch kein BAB - ganz einfach.
    BAB kann es auch geben, wenn Du die Nachbarwohnung von den Eltern bewohnst (über 18).
    Nachtrag: Leider ist nun nicht genau bekannt, was dir im Rahmen von des Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben tatsächlich bewilligt wurde;
    daher noch den ergänzenden Hinweis, dass es auch möglich ist BAB (Ausbildung) zu erhalten, wenn man zu Hause wohnt. dieser Hinweis aber eben nur weil ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben vorlag. aber eben für bestimmte Fälle (Teilhabe am Arbeitsleben) kann es auch beim wohnen im elterlichen Haushalt BAB bei einer Ausbildung geben.


    ..
    Und wird mein Stiefvater in die Berechnung mit einbezogen ?
    ..


    Maßgebend sind eigentlich immer die leiblichen Eltern bzw. Adoptiveltern.
    Also NEIN


    ...
    Können sich Leistungen überschneiden ? zb. bab und bafög wenn beide Stellen nur anteilmäßig zahlen?
    ..


    Ist eigentlich fast ausgeschlossen, und wenn dies mal vorkommen sollte, so wird die eine Leistung von der anderen abgezogen; somit ergibt sich kein Vorteil.
    Es sind eigentlich nur zwei Fallkonstellationen denkbar, wo dies mal vorkommen kann.
    Gehe also davon aus, dass es nur entweder BAB oder BAföG bei Ausbildung gibt.


    Für Dich gilt aber auch noch, dass keine von beiden für dich zutreffen können.
    Du hast einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt,....


    Da kommt evtl. noch andere Leistungen ins Spiel, welche aber beim Gespräch mit dem Rehaberater bestimmt erklärt wurden.


    ...Mein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde erfolgreich bearbeitet und meinem zukünftigen Arbeitgeber würde eine Förderung zustehen. Da ich aber sehr an einer schulischen Ausbildung interessiert bin, wären diese Leistungen für mich un-relevant. ......
    ...
    ...
    Welche anderen Möglichkeiten gibt es aus meiner verzwickten Lage noch das Beste zu machen ?


    Ich hoffe auf schnelle Hilfe.
    mfG. Dete


    ...


    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von dms () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Mein Reha Berater hat mir Angeboten die Kosten einer Betrieblichen Ausbildung von 60-80% zu übernehmen was mir einen ''wiedereinstieg'' leichter machen soll, jedoch hat er auch nach mehrmaliger nachfrage keine anderen Mittel bzw. Möglichkeiten erwähnt.
    Seinen Aussagen zufolge bin ich auf mich allein gestellt wenn ich diese schulische Ausbildung antreten will.


    Ich hab konkret nach ''Unterhaltsstützen'' gefragt, jedoch wurde mir nur ein Schüler BaFög vorgeschlagen, welches zu gering wäre um allein über die Runden zu kommen.


    Danke schonmal :)

  • Mein Reha Berater hat mir Angeboten die Kosten einer Betrieblichen Ausbildung von 60-80% zu übernehmen was mir einen ''wiedereinstieg'' leichter machen soll, jedoch hat er auch nach mehrmaliger nachfrage keine anderen Mittel bzw. Möglichkeiten erwähnt.
    Seinen Aussagen zufolge bin ich auf mich allein gestellt wenn ich diese schulische Ausbildung antreten will.
    ....


    Danke schonmal :)


    Jetzt macht das ganze für mich auch einen Sinn. Dein (evtl., zukünftiger) Ausbildungsbetrieb (betriebliche Ausbildung) soll also
    einen Zuschuss als Ausgleich erhalten. Du wärest in einer regulären Ausbildung. Somit würde dann für Dich gelten, was für alle Azubi's gilt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wäre BAB möglich. Das ganz spezielle BAB, wenn der Azubi zu Hause wohnt, muss vorher durch den Reha-Berater ingeleitet werden.


    Davon möchtest du ja Abstand nehmen, weil es die von Dir erwähnte schulische Ausbildung sein soll.


    Damit schließen sich automatisch die von mir erwähnten Alternative.
    Für schulische Ausbildungen ist nunmal BAföG zuständig -so wie es Birgit63 schon gesagt hatte-.
    Wohngeld parallel zu BAföG würde ich auch ausschließen wollen.
    Bliebe noch ALG II (Hartz IV) direkt, wobei hier der § 7 Abs. 5 und 6 SGB II zu beachten ist.


    Allerdings wäre auch noch der Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft,
    landläufig Miete genannt, welchen Auszubildende erhalten können. Die Antragstellung muss beim
    örtlichen Jobcenter erfolgen - wo das ALG II beantragt wird-. Ob das ergänzend für Dich, mit
    Schülerbafög zutrifft, weiß ich aktuell nicht genau (ist der § 27 SGB II).


    Zitat


    Laut BAB Rechner würde ich eine Leistung beziehen dürfen, jedoch ist mir das neu das dies möglich ist wenn man in seiner Heimatstadt bleibt.
    Ich kenne mich mit Auszubildenden Bafög nicht aus wie steht es darum ? Und wird mein Stiefvater in die Berechnung mit einbezogen ?
    Können sich Leistungen überschneiden ? zb. bab und bafög wenn beide Stellen nur anteilmäßig zahlen?
    Welche anderen Möglichkeiten gibt es aus meiner verzwickten Lage noch das Beste zu machen ?


    Zur Frage, ob man BAB auch in der Heimatstadt beziehen kann, habe ich bereits was gesagt.
    Zum Theam Schülerbafög hatte Birgit63 was gesagt.
    Zum Thema Stiefvater habe ich auch bereits was geschrieben.
    zum Thema Leistungsüberschneiden hatte ich ebenfalls bereits was gesagt.
    Andere Möglichkeiten - Wohngeld siehe weiter oben
    Andere Möglichkeiten - HartzIVsiehe weiter oben


    M.E. wäre es eine Überlegung wert, das Angebot des Rehaberaters zu überdenken.
    Aber vielleicht sieht jemand Anderes hier im Forum noch eine Lösung/ Idee.


    Ich wünsche Dir viel Erfolg in der Schule.