ALG1 nach 7 Monaten Teilzeit wegen Elternzeit

  • Hallo,


    ich wurde betriebsbedingt gekündigt. Ich bin nach 12 Monaten Elternzeit 7 Monate wiedre arbeiten gewesen (32h/Woche).
    Mir sagte bei einem Vorgespräch ein Mitarbeiter im Amt, dass die letzten 12 Monate als Grundlage zur Brechenung genommen werden.
    Jetzt lese ich aber (wenn ich das richtig verstehe), an einigen Stellen, dass mein Gehalt VOR der Elternzeit als Grundlage genommen wird, um "Ungerechtigkeiten" zu verhindern.
    Ich möchte gewappnet sein, wenn ich meine Unterlagen zur Berechnung einreiche. Womit muss ich rechnen? Muss ich ggf. das Geld einklagen?
    Außerdem habe ich eine Abfindug erhalten. Die sollte unberücksichtigt bleiben, da die Kündigungsfrist eingehalten wird. Oder kann man sich die Abfindung im positiven Sinne auf das Gehalt anrechnen (also draufschlagen) lassen, um ein höheres ALG! zu bekommen?


    Danke schon mal vorab!

  • Grundlage ist hier § 130 SGB III:


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__130.html


    Da deine Teilzeit offenbar nicht unter 80 % der regulären Arbeitszeit war, kann sie nicht herausgerechnet werden (Abs. 2 Nr. 4).


    Du könntest aber beantragen, dass der Bemessungsrahmen auf zwei Jahre erweitert wird (Abs. 3), so dass die Vollzeit teilweise mit einfließt und die Minderung nicht so drastisch ist.


    Voraussetzung ist aber, dass du dich Vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst. Ansonsten wird ohnehin nur nach Teilzeit bemessen.


    Das mit der Anrechnung der Abfindung als Lohn geht nicht.