zusammen ziehen

  • zusammen ziehen oder nicht? 1

    1. ja (1) 100%
    2. nein (0) 0%

    hallöchen...


    ich habe ein kleines problem...
    mein freund & ich würden gern zusammen ziehen, in sein elternhaus (mit seinen eltern).
    das haus ist aufgeteilt auf zwei etagen, allerdings gibt es nur eine küche. seine eltern & mein freund haben sehr hohes einkommen, ich beziehe im moment noch alg 2.


    in wie weit würde ich leistungen erhalten?
    würde mein geld in dem seiner eltern & bei ihm angerechnet werden?
    & sollen wir das als wg anmelden?


    es wär total lieb, wenn ich schnell eine aw von euch bekomme ;)


    danke im voraus =)

  • Hallo marica,


    wenn Du mit Deinem Freund zusammenziehst, würdest Du für die Dauer 1 Jahres weiterhin Deine Regelleistung bekommen. Kosten der Unterkunft werden ja wohl kaum anfallen.
    Nach einem Jahr wird euch das Jobcenter eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellen, wodurch das Einkommen Deines Freundes in Anrechnung käme. Da er ein sehr hohes Einkommen hat, wie Du schreibst, würdest Du entsprechend keine Leistungen mehr erhalten.


    Gawain