Hallo... noch mal eine andere Frage... Muss ich dem Amt mitteilen das ich ab 1.3. wieder in Arbeit bin oder geht das automatisch vom Alg 2 aus? Also ich musste aufstocken. Lg
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klar musst du das mitteilen. ob du dann aufstocker bist, hängt von der höhe deines einkommen ab. inkl. unterhalt fürs kind sowie von der höhe deiner warmmiete.
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klar musst du das mitteilen. ob du dann aufstocker bist, hängt von der höhe deines einkommen ab. inkl. unterhalt fürs kind sowie von der höhe deiner warmmiete.
Sorry wohl falsch formuliert...bin da nicht besonders gut drin:)
also ich bekomme Alg1 und habe im Januar aufgestockt. Ab 1.3. bin ich wieder in Arbeit. Die Alg2 Stelle ist ja jetzt für mich zuständig und die wissen das ich wieder in Arbeit bin, deswegen frage ich ob die das der Alg 1 Stelle mitteilen oder ob es meine Pflicht ist denen Bescheid zu geben? -
Pflicht hin Pflicht her, melde es doch einfach. Lieber zuviel gemeldet als zu wenig. ( Sanktionen )
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Pflicht hin Pflicht her, melde es doch einfach. Lieber zuviel gemeldet als zu wenig. ( Sanktionen )
recht haste
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Zitat
Die Alg2 Stelle ist ja jetzt für mich zuständig und die wissen das ich wieder in Arbeit bin, deswegen frage ich ob die das der Alg 1 Stelle mitteilen oder ob es meine Pflicht ist denen Bescheid zu geben?
Es sind 2 verschiedene Behörden und bei beiden hast du eine Mitwirkungspflicht. Das heißt natürlich, dass du beiden Behörden mitteilen musst, wenn du wieder arbeitest.
Turtle
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hab ich mir schon gedacht, hab das Schreiben schon fertig, geht gleich Montag in die Post .... Alg 2 weiss ja schon Bescheid
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