Ist mein Vater unterhaltspflichtig?

  • Schönen guten Tag liebe Community,
    Ich bin neu hier und muss sagen, dass man hier viel aufschlussreiche Antworten zu vielen Fragen findet, jedoch habe ich zu meiner Frage keine Antwort gefunden.
    Ich bin 21 Jahre alt, bin am 01.07.2009 zum Grundwehrdienst eingezogen, habe diesen auch absolviert und auch Antrag auf Soldat auf Zeit gestellt, so dass ich zum 01.07.2010 Feldwebelanwärter wurde. Leider habe ich im Juli letzten Jahres großen Mist gebaut worüber ich nicht sprechen möchte und wurde somit Mitte August von der Bundeswehr fristlos entlassen. Da ich nun mein Leben neu strukturieren möchte, und ich mich informieren möchte wo mir was für Leistungen zustehen frage ich hier. Meine Eltern sind seit meinem 8. Lebensjahr getrennt, verstehen sich aber gut, und bis zu meinem 18. Geburtstag hat er auch Unterhalt gezahtl, ob nach Tabelle weiß ich nicht, jedoch so eine Summe, mit der meine Mutter auch was anfangen konnte. Jetzt nachdem ich vom Bund gekündigt wurde, hat er den Kontakt zu mir abgebrochen und seitdem haben wir auch nichts von einander gehört. Jetzt die Frage, damit ich auch rechtens an ihn heran treten kann. Steht mir Unterhalt zu? Wenn ja, ab wann? Rückwirkend ab 01.09.2011? Oder erst ab jetzt, quasi meiner Auffordung?
    Liebe Grüße


    //muss hinzufügen: Ich habe keine abgeschlossene Ausbildung, da ich direkt nach meinem Schulabschluss zur Bundeswehr gegangen bin.

  • Hallo PhM,


    Du hast nur dann einen Unterhaltsanspruch ggü. beiden Elternteilen, wenn Du Dich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindest. Anderenfalls musst Du für Deinen Lebensunterhalt selber arbeiten.


    LG chico

  • Hallo Phm,


    Nun solange du keine Ausbildung machst gibt es keinen Unterhalt!!!!! Da du auch noch fristlos entlassen wurdest, also eigenverschulden mußt du wohl Alg 1 oder Alg 2 beantragen.


    Falls du eine Ausbildung anfängst. greift evtl. wieder Unterhalt aber dazu kann man nix sagen kommt evtl. auf den einzelfall an, das muß dann ein Richter entscheiden..


    noch was Persöhnliches: Wie blöd muß man denn sein um beim Bund auch noch FRISTLOS entlassen zu werden und das auch noch mit Feldwebellaufbahn?

  • ...Leider habe ich im Juli letzten Jahres großen Mist gebaut worüber ich nicht sprechen möchte und wurde somit Mitte August von der Bundeswehr fristlos entlassen. Da ich nun mein Leben neu strukturieren möchte, und ich mich informieren möchte wo mir was für Leistungen zustehen frage ich hier. ...
    Steht mir Unterhalt zu? Wenn ja, ab wann? Rückwirkend ab 01.09.2011? Oder erst ab jetzt, quasi meiner Auffordung?
    ....


    Hey,
    ich gehe mal davon aus, dass Du in den vergangenen 6 Monaten deine Strukturplanung für dein zukünftiges Leben abgeschlossen hast, und nun als letztes noch die Finanzierungsfrage klären willst.
    Zum Thema aktueller Unterhalt wurden Dir hier schon Auskünfte gegeben.
    Unterhalt für die Vergangenheit kann eigentlich nicht nachträglich beansprucht werden.
    Vom Grundsatz her gibt es Unterhalt immer nur laufend und in die Zukunft gerichtet. Der Unterhalt soll ja deinen laufenden Lebensunterhalt in bestimmten Lebenssituationen absichern, soweit Du es nicht selbst kannst und auch keine Möglichkeit hast, diesen Umstand zu ändern. Allerdings ist die Inanspruchnahme der Eltern im Hinblick auf Unterhalt auch in gewissen Rahmen ein Geben und Nehmen. Man hat also nicht nur Rechte sondern auch Pflichten (siehe Beitrag von Turtle). Erfüllt man die eigenen Pflichten nicht, so kann auch der Anspruch letztendlich verwirkt sein ( (siehe Beitrag von Birgit63).


    Evtl. musst Du deine Strukturplanung für dein zukünftiges Leben dahingehend nochmals überarbeiten.