Schönen guten Tag liebe Community,
Ich bin neu hier und muss sagen, dass man hier viel aufschlussreiche Antworten zu vielen Fragen findet, jedoch habe ich zu meiner Frage keine Antwort gefunden.
Ich bin 21 Jahre alt, bin am 01.07.2009 zum Grundwehrdienst eingezogen, habe diesen auch absolviert und auch Antrag auf Soldat auf Zeit gestellt, so dass ich zum 01.07.2010 Feldwebelanwärter wurde. Leider habe ich im Juli letzten Jahres großen Mist gebaut worüber ich nicht sprechen möchte und wurde somit Mitte August von der Bundeswehr fristlos entlassen. Da ich nun mein Leben neu strukturieren möchte, und ich mich informieren möchte wo mir was für Leistungen zustehen frage ich hier. Meine Eltern sind seit meinem 8. Lebensjahr getrennt, verstehen sich aber gut, und bis zu meinem 18. Geburtstag hat er auch Unterhalt gezahtl, ob nach Tabelle weiß ich nicht, jedoch so eine Summe, mit der meine Mutter auch was anfangen konnte. Jetzt nachdem ich vom Bund gekündigt wurde, hat er den Kontakt zu mir abgebrochen und seitdem haben wir auch nichts von einander gehört. Jetzt die Frage, damit ich auch rechtens an ihn heran treten kann. Steht mir Unterhalt zu? Wenn ja, ab wann? Rückwirkend ab 01.09.2011? Oder erst ab jetzt, quasi meiner Auffordung?
Liebe Grüße
//muss hinzufügen: Ich habe keine abgeschlossene Ausbildung, da ich direkt nach meinem Schulabschluss zur Bundeswehr gegangen bin.