Hallo, liebe Forumsmitglieder!

  • Ich habe aus aktuellem Anlass eine Frage an euch und hoffe, ihr könnt mir helfen:


    mein 22 Jahre altes Auto ist leider nicht mehr durch die TÜV-Prüfung gekommen. Im letzten Monat musste ich für das Jahr 2012 noch 242 € Kfz- Steuern ans Finanzamt zahlen.


    Mein Bruder möchte mir nun ein Auto im Wert von 2700 € schenken, das etwa die Hälfte an Steuern kostet.


    Ich würde also einen gewissen Betrag (ca. 120 €) vom Finanzamt erstattet bekommen.


    Wird dieser Betrag als Einkommen angerechnet?


    Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antworten!


    LG
    silencio51

  • Das Auto wäre Einkommen, also lass es dir nicht schenken, sondern lass es weiter im Eigentum deines Bruders, der es dir nur leihweise überlässt. Versicherung und Steuern können ja auf dich laufen. Die Steuerrückerstattung ist eine Rückerstattung, das Geld hast du schon aus deinem ALG 2 bezahlt, also ist es kein Einkommen. Sonst müsste der "Erlös" aus Pfandflaschen auch Einkommen sein.


    Turtle

  • Danke für die rasche Antwort!


    Nun ja, die Pfandrückgabe erscheint ja nicht auf meinem Konto, die Rückerstattung schon. ;)
    Und man weiß ja nie.


    Zu dem Auto: ich habe verschiedene Auslegungen gelesen, ob ein ALG II Empfänger ein Fahrzeug geschenkt bekommen darf oder nicht. Sofern das neue/gebrauchte Auto einen Wert von 7.500 € nicht übersteigt, sei das durchaus rechtens. Oder gilt das nur nur, wenn es das Erstfahrzeug ist?
    Wir haben überlegt, einen Kreditvertrag aufzusetzen. Dann wäre ich doch auch auf der sicheren Seite, oder?


    LG
    silencio51

  • Das mit den 7500 Euro gilt für ein Auto, das deinem Vermögen zuzurechnen ist. Vermögen ist alles, was du VOR ALG 2 Bezug schon hattest. Was du während des ALG 2 Bezuges dazubekommst ist jedoch Einkommen. Also wäre ein geschenktes Auto derzeit nunmal Vermögen.


    Auf die Sache mit dem Kreditvertrag möchte ich nicht eingehen. Du hast geschrieben, dass das Auto dir geschenkt werden soll. Also ist der Kreditvertrag nichts anders als Lug und Trug. Und bzgl. versuchten Betruges gebe ich keine Hilfestellung.


    Turtle

  • Nein, da hast du was missverstanden, bzw. ich habe mich falsch ausgedrückt.


    Wenn eine Schenkung nicht möglich ist (und ich habe bis gerade noch mal im Netz gründlich recherchiert, es stimmt wohl), dann werde ich meinem Bruder das Geld zurück zahlen.
    Das wird zwar lange dauern, aber rechtlich möchte ich da auf jeden Fall abgesichert sein.


    Trotzdem blöd alles. Ohne Auto ist man hier auf dem Land ziemlich aufgeschmissen. Es wäre sehr umständlich, wenn ich mit den ÖVM zur Arbeit müsste. Und in den meisten Stellenausschreibungen steht: "PKW erforderlich" oder auch "erwünscht". Sonst hätte ich vielleicht meinen 400 € Job nicht bekommen.


    Vielen Dank noch mal für deine kompetente Hilfe!


    LG
    silencio51