Folgender Fall:
Eine alleinerziehende Mutter von 3 Kindern (3, 4, 11 Jahre alt) bezieht ALG II und steckt momentan in einer Eingliederungsmaßnahme (vormittags) bei einem regionalen Bildungsträger. Für alle, die dies noch nicht kennen, dort sitzt man dann von früh bis mittags oder nachmittags, liest mitgebrachte, dicke Bücher oder strickt 10 Paar Socken für den nächsten Winter. Nirgendwo sonst ist die Verschwendung von Steuergeldern für Otto-Normalverbraucher offensichtlicher als bei solchen Maßnahmen.
Die alleinerziehende Mutter hat nunmehr einen €400-Job gefunden, welchen sie Mitte März antreten könnte, die Maßnahme dafür aber verlassen müsste. Nun untersagt ihr das Jobcenter das Beenden der Maßnahme unter Androhung der Leistungseinstellung.
Da die Zeit brennt, kann natürlich mit dem Amt nicht mehr lange herumdiskutiert werden. Ich persönlich finde, dass der € 400-Job Vorrang vor einer derartig schwachsinnigen und sinnlosen Maßnahme hat, zumal der Mutter aufgrund der Kinder ohnehin nur ein €400-Job zuzumuten wäre.
Falls jemand von euch schon mal etwas mit einem ähnlich gelagerten Fall zu tun hatte oder entsprechendes Hintergrundwissen hat (Turtle vielleicht) wäre ich im Interesse der Betroffenen für jeden Hinweis dankbar.
Gruß Gawain