BAföG oder ALG II

  • Hallo liebe Community,


    ich habe mich um einige Seiten hier im Forum durchgekämpft und aber nichts gefunden was darauf passt auch die SuFu hat nicht konkretes ergeben. Ich bin 24 und lebe mit meiner Freundin zusammen. Sie macht eine überbetriebliche Ausbildung und bekommt zu ihrem lohn noch BAB


    Ich mache zur Zeit eine schulische Ausbildung zum staatl. gepr. kaufmännischen Assistenten (2 Jahre) und wollte BAföG beantragen, jetzt hinken meine ach so tollen Eltern hinterher mir ihre Arbeitsnachweise zu geben, weshalb ich noch nicht beantragen konnte. (Ich weiß, die melden sich sonst bei denen und sonst gibt's eine Strafe)


    Das eigentliche Problem ist aber, dass ich hiernach an einer Hochschule studieren möchte und BAföG nur für 1 Ausbildung gilt. Oder zählt nicht dazu? Und muss ich BAföG beantragen oder kann ich auch weiterhin ALG II beziehen?


    Wenn ich jetzt keinen Anspruch hätte würde ich dann BAB oder ähnliches bekommen?


    Zusätzlich noch eine kleine Frage, das JobCenter hat mir jetzt für diesen Monat kein Geld gezahlt, da die unbedingt wollen, dass ich BAföG beantrage, dürfen die das überhaupt? Wenn ich das aber nur einmal bekomme, wäre das doch Sinnfrei wenn ich das für die 2 Jahre, statt der 3 Jahre Studium beziehe oder?


    Hoffe es kann mir dabei jemand helfen.


    MfG
    Flo

  • Das Bafög, was man für eine schulische Ausbildung bekommt, ist das sogenannte Schülerbafög. Du bekommst auch Bafög, wenn du studierst. Das Schülerbafög ist abhängig vom Einkommen deiner Eltern. Daher muss erst überprüft werden, ob dich deine Eltern unterstützen können, denn sie sind dir ja bis zum 25. Lebensjahr zu Unterhalt verpflichtet. Wenn du eine Ausbildung machst, egal welcher Art, steht dir kein Hartz IV zu. Wenn man BAB bekommt, ist es u. U. möglich, noch etwas zur Miete dazu zu bekommen. BAB bekommt man nur bei einer betrieblichen Ausbildung.

  • Zitat

    Zusätzlich noch eine kleine Frage, das JobCenter hat mir jetzt für diesen Monat kein Geld gezahlt, da die unbedingt wollen, dass ich BAföG beantrage, dürfen die das überhaupt


    Aber natürlich dürfen die das. Liest du in § 7 Abs. 5 SGB II:


    Zitat

    (5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html


    Turtle