ALG II beantragen ohne Leistungsanspruch?

  • Hallo liebe Forumsgemeinde,


    ich habe eine - auf den ersten Blick vielleicht sinnlose - Frage. Ich ziehe zum 1.3. mit meiner Freundin zusammen. Bislang bezieht sie ALG II. Sie wohnt mit ihrem Ex-Freund und dem gemeinsamen Kind (5 Jahre alt) zusammen. Das Kind bleibt leider beim Kindsvater, da er recht stark auf Veränderungen seines Umfeldes reagiert und ein Umzug ihm nicht zugemutet werden kann. Die Tatsache, dass das Kind beim Vater bleibt, möchte ich hier explizit nicht zum Thema machen, da ich weiß, wie verbreitet die Ansicht ist, dass dies nur schlechte Mütter tun, diese Frage aber für uns geklärt ist und wir sie moralisch mit Blick aufs Kindeswohl tragen können.


    Da ich am neuen Wohnort einen Job antrete zum 1.3. liegt unser Einkommen zu hoch, als dass sie einen Anspruch auf Leistungen hat. Diese Info stammt aus einem Online-Rechner. Wer es nachrechnen will: Wir sind nicht verheiratet, nicht behindert, haben keine Kinder im Haushalt und auch keine auf dem Weg, unsere neue Wohnung kostet 380 Euro kalt + 60 Euro Nebenkosten + 52 Euro für Hausmeister/Treppenhausreinigung/Winterdienst/Gartenpflege (die meisten Mietparteien sind im Rentenalter, darum lässt die Eigentümerin diese Aufgaben erledigen anstatt es von den Mietern machen zu lassen) und monatlich werden 60 Euro für die Heizung gezahlt. Mein Bruttoeinkommen beträgt 3000 Euro, Steuerklasse I, Fartkosten und Werbungskosten irrelevant.
    Nun fragen wir uns, ob es sinnvoll ist/sich lohnt, ALG II am neuen Wohnort zu beantragen. Nach meiner Meinung wird die Krankenversicherung nicht übernommen und auch die GEZ-Befreiung fällt weg (da kein Anspruch auf Bezüge) - korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Gibt es andere Gründe, die für eine erneute Beantragung von ALG II sprechen? Meine Freundin will arbeiten und hat dazu nun auch bessere Möglichkeiten, da die Betreuung des Kindes durch dessen Vater geschieht, allerdings ist die Jobsituation derzeit nicht unbedingt rosig.


    Ich danke schonmal jedem, der diesen Beitrag liest und hoffe, dass ihr uns ein wenig mit Rat und Wissen helfen könnt. Liebe Grüße,


    der Hibiskusfloh

  • Hallo Hibiskusfloh,


    nun könnte man natürlich sagen, dass Du eigentlich genug verdienst, um Deiner Freundin den Gang zum Jobcenter zu ersparen, aber solange ihr zwei noch kein Jahr zusammenwohnt, wäre tatsächlich ein Anspruch gegeben.
    Das Jobcenter vermutet in einem Fall wie dem eurigen erst einmal eine eheähnliche Gemeinschaft, welcher jedoch zu widersprechen wäre (§ 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II)


    Gawain

  • Hallo Gawain,
    danke für die Info. Wir wollen gar nicht den Regelsatz mit Übernahme der anteiligen Unterhaltskosten, da wir mit dem Einkommen eigentlich über die Runden kommen müssten. Allerdings könnte es ja sein, dass es auch ohne Unterhaltsanspruch Gründe gibt, ALG II weiterhin zu beantragen - allerdings scheint dir genau wie mir keiner davon einzufallen, was ja schon die Vermutung nahelegt, dass es keine gibt ;)
    Vielleicht fällt ja noch jemandem ein Grund ein, doch diesen Antrag zu stellen.


    Ich wünsche allen Forumsmitgliedern einen schönnen Sonntag,


    euer Hibiskusfloh

  • tja, da könnt ihr nur maximal ein jahr auf probe machen. dananch ist pumpe. es gibt keinen grund weiter hartz4 zu beziehen. zur krankenversicherung, da hillft dann nur heiraten. und zur GEZ, die musst du ehedem sofort bezahlen, da du nicht bedürftig bist.

  • Vielleicht habe ich mich etwas unklar ausgedrückt, aber Deine Freundin hat tatsächlich für die Dauer 1 Jahres Anspruch auf Hartz IV (Regelsatz + 50% der angemessenen Unterkunftskosten). Nach Ablauf dieses Jahres verfällt jedoch dieser Anspruch, da dann Dein Einkommen angerechnet werden würde und dieses zu hoch ist, um weiterhin einen Leistungsanspruch zu haben.


    Gawain