Unterhalt für Kinder meines Mannes

  • Liebe Forenmitglieder!


    Mein Mann hat 2 minderjährige Kinder aus erster Ehe.
    Da die Kinder bei der Mutter leben zahlt er Unterhalt. Nun soll mein Vermögen mit angerechnet werden.


    Er ist unter der Selbstbehaltsgrenze und müsste normalerweise ca. 700,- Euro zahlen, durch den Selbsterhalt nur 350.


    Nun bin ich theoretisch vermögend, das heißt, ich besitze ein Haus, das ich mir noch in meiner Zeit als Alleinerziehende gekauft habe. Mein Mann hat damit also nichts zu tun. Wir haben auch Gütertrennung.


    Faktisch kämpfe ich hier jeden Monat darum, Zins und tilgung zu bezahlen und meine Eltern unterstützen mich auch, damit ich über die Runden komme.


    Werden die Schulden berücksichtigt? Oder muss ich jetzt unser Haus verkaufen, in dem auch noch mein Kind mit lebt und dass ihm nach vielen Umzügen endlich Heimat geworden ist? Werden die (unregelmäßigen) Schenkungen auch angerechnet?


    Wenn hier noch 300 euro mehr monatlich abgehen, geht garnichts mehr - außer Haus verkaufen. Wir leben schon supersparsam.


    Ich bin gerade sowas von stinksauer. Fakt ist nämlich, dass die mutter der Kinder seit Beginn der Ehe nicht mehr arbeiten gegangen ist. Selbst in der Zeit, als die Kinder bei meinem Mann gelebt haben. Er hat nie Unterhalt bekommen und gekümmert hat sie sich um die Kinder auch erst als sie erwachsen waren und ihr Ex vermeintlich reich geheiratet hat. Nun kann sie gut von Harz IV und Unterhalt leben und muss nicht ihren Schuldenberg abtragen, den andere arme schweine noch bei ihr stehen haben. (Markenklamotten, Urlaub..)


    Kann so was sein? Dann schmeiß ich meinen Job und geh erst mal richtig shoppen, statt meine alten Bücher bei ebay zu verschachern.:rolleyes:


    Sorry für die emotionalität. Antworten bitte trotzdem auf der Sachebene, Mitleid hilft mir jetzt auch nichts. ;)


    Ach ja und besteht die Möglichkeit die angehäuften Unterhaltsschulden auf ihrer Seite quasi "gegenzurechnen"?


    ArmeSau

  • Hallo As,


    Ich hätte da ein paar Fragen bevor Ich dir Antwort geben kann.


    Wie alt sind die beiden Kinder?
    Was machen diese Schule oder Ausbildung?


    Normalerweise kann man dein einkommen oder Besitz nicht anrechnen, hier wird versucht ein Wohnvorteil anzurechnen, der aber wahrscheinlich nicht vorhanden ist, denn dafür müßte das Haus auch Zinsfrei sein. Zwar ist ist es möglich den Selbstbehalt zu senken und ein Wohnvorteil zuzurechnen, aber hierfür ist einiges zu beachten.


    Von wem kommt diese Forderung bzw. wer rechnet hier etwas an? Jugendamt-Gericht oder Anwalt?


    Die Unterhaltschulden der Ex an deinen Mann, kann man nicht gegenrechnen.


    Aber um dich erstmal zu beruhigen, du müssstest erstmal all deinen Verpflichtungen nachkommen, bevor man davon ausgeht das du deinen Mann unterstützen kannst.


    Gruß Sundown