Ich habe einen 25 Wochenstunden Job und habe noch eine Gewerbe angemeldet. Aus dem Gewerbe ergibt sich ein ca. monatl. Gewinn von 50€. Zusätzlich habe ich auch ncoh einen Internetshop, der aber fast nichts abwirft, ist also nicht der Rede wert.
Nun habe ich einen Anruf erhalten vom Amt, dass ich mein Gewerbe abmelden soll weil es für das Amt ein sehr großer Aufwand wäre das immer alles nachzurechnen.
Meine Unterlagen habe ich alle schön abgegeben wie vom Amt gewünscht. Ich habe gesagt da ich keinen Verlust mache würde ich mein Gewerbe auch nicht abmelden.
Weiß jemand ob es eine Rechtsgrundlage gibt und mich das Amt zwingen kann das Gewerbe abzumelden?
Das Gewerbe war schon vor meiner Arbeitslosigkeit angemeldet.
Ach, ich bekomme natürlich noch einen kleinen Betrag vom Amt.
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Die können dich gar nicht zwingen weder einen Job noch das Gewerbe aufzugeben. Du hast ein Recht darauf und kannst dir Hartz4 als Differenz dazuzahlen lassen. Das ist sicher. Sprich mit der Chefin deines Sachbearbeiters!
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Kommt zwar selten vor, aber diesmal muss ich "Obdachlos" recht geben. Du musst Dein Gewerbe nicht abmelden, schließlich mindert es Deine Hilfebedürftigkeit, auch wenn es nur € 50 sind.
Gawain
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Kommt zwar selten vor, aber diesmal muss ich "Obdachlos" recht geben. Du musst Dein Gewerbe nicht abmelden, schließlich mindert es Deine Hilfebedürftigkeit, auch wenn es nur € 50 sind.
Gawain
Die Gewerbeabmeldung kann das JC nicht verlangen, es kann dich aber beauflagen, zur Beendigung deiner Hilfebedürftigkeit dich um einen Job zu bemühen und dies nachzuweisen.
§ 10 SGB II: "(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil ... sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann."
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Die Gewerbeabmeldung kann das JC nicht verlangen, es kann dich aber beauflagen, zur Beendigung deiner Hilfebedürftigkeit dich um einen Job zu bemühen und dies nachzuweisen.
§ 10 SGB II: "(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil ... sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann."
Also ich habe es nicht so mit dem Amtsdeutsch. Heißt das, wenn ich eine andere Arbeit finden könnte mit der ich meine Bedürftigkeit beenden könnte, dann müsste ich in diesem Falle mein Gewerbe abmelden? Soll das der § sagen?
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Solltest Du eine Tätigkeit finden, welche Deine Hilfebedürftigkeit beendet, dann bist Du ja weg vom Amt und niemanden interessiert es, ob Du zudem noch ein Gewerbe angemeldet hast. Ziel ist es, Deine Hilfebedürftigkeit zu beenden, ob mit oder ohne Gewerbeschein
Gawain
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Gwain ich danke dir.
Heute hatte ich jetzt einen Brief vom Amt wo sie mir eine Frist setzt Leistungsnachweise zu erbringen und bis zum 24.02. einzureichen. Und dann hat sie mir noch angedroht einige Dienge zu streichen, wie Druckerpatronen, Briefmarken etc., da ich dieses ja auch privat benutze. Habe erst mal um Fristverlängerung gebeten da meine Unterlagen beim Steuerberater sind, stimmt auch, in Bonn und die arbeiten erst wieder ab Donnerstag. JEtzt soll ich wohl weichgekocht werden damit sie sich nicht mit ihrer Bürokratie beschäftigen muss. -
Druckerpatronen, Briefmarken etc. gehören zu den Geschäftsausgaben und da hat eine SB nichts herum zu streichen.
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Druckerpatronen, Briefmarken etc. gehören zu den Geschäftsausgaben und da hat eine SB nichts herum zu streichen.
Sie meinte ich hätte zuviel Briefmarken gebraucht und zuviel Druckerpatronen. Dagegen habe ich schon Einspruch erhoben. Zumal der Drucker under PC in meinem Privatbesitz sind und ich ihn so zu sagen auch für mein Gewerbe nutze. ICh denke sie will einfach Druck machen, mal sehen was raus kommt. -
Das was du für deine Arbeit brauchst hat nicht die Sachbearbeiterin zu entscheiden. Die hat doch keine Ahnung von deinem Job. Vielleicht musst du alle Quittungen vorlegen aber beweisen muss sie erstmal das du das privat genutzt hast. Das Finanzamt erkennt das doch auch an. Dann dürfen die dich nicht schlechter behandeln.
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Das was du für deine Arbeit brauchst hat nicht die Sachbearbeiterin zu entscheiden. Die hat doch keine Ahnung von deinem Job. Vielleicht musst du alle Quittungen vorlegen aber beweisen muss sie erstmal das du das privat genutzt hast. Das Finanzamt erkennt das doch auch an. Dann dürfen die dich nicht schlechter behandeln.
Danke für deine Rückmeldung. Ich habe dem jetzt erst mal widersprochen und es auch begründet, aber ich habe natürlich keinen Para dazu. ICh denke aber man kann grundsätzlich die Geschäftsausgaben nicht unbedingt mit dem Finanzamt vergelichen, beim Kilometergeld bekommt man ja vom Amt auch nur o,10€ und beim Finanzamt 0,30€.
Grundsätzlich denke ich einfach das sie mich ärgern möchte weil sie jetzt gefordert ist das alles zu errechnen. Ich würde mir wünschen ich könnte zu jemanden gehen der in der Lage ist die ganzen Bewilligungsbescheide die sich ständig geändert haben nachrechnen zu lassen. Ich steige da einfach nicht mehr durch, und ich merke so einige die meinen es zu können,:( auch nicht. -
Du kannst ja so einen Überprüfungsantrag stellen also formlos. Dann müssen sie dir für alle Bescheide eine Erklärung geben und vorher alles überprüfen. Mein Kumpel hatte das mal gemacht für das ganze letzte Jahr. Weiß einer hier wie das richtig heißt?
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@Obdachlos
Hast schon richtig geschrieben Obdachlos, ein Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X. Allerdings muss eine solche Überprüfung (bis max. 12 Monate zurück) schon begründet sein. Einfach zu sagen: "Da kann doch was nicht stimmen", wird kaum ausreichen.
Dijane
Du könntest Dich auf § 35 Abs. 1 SGB X berufen, wonach ein Verwaltungsakt zu begründen ist und die wesentlichen, tatsächlichen und rechtlichen Gründe anzugeben sind, welche das Amt zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Nachdem der Widerspruch aber bereits unterwegs ist, warte einfach mal die Antwort ab.Gawain
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@Obdachlos
Hast schon richtig geschrieben Obdachlos, ein Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X. Allerdings muss eine solche Überprüfung (bis max. 12 Monate zurück) schon begründet sein. Einfach zu sagen: "Da kann doch was nicht stimmen", wird kaum ausreichen.
Dijane
Du könntest Dich auf § 35 Abs. 1 SGB X berufen, wonach ein Verwaltungsakt zu begründen ist und die wesentlichen, tatsächlichen und rechtlichen Gründe anzugeben sind, welche das Amt zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Nachdem der Widerspruch aber bereits unterwegs ist, warte einfach mal die Antwort ab.Gawain
Herzlichen Dank und ich melde mich dann zurück wenn ich wieder was in Händen halte. Bis dahin.
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Also zwischenzeitlich habe ich wieder mehrere Bescheide bekommen. Von der Selbständigkeit hat sie die Auslagen jetzt alles akzeptiert nur hat sie bei den Patronen nur 50% genehmigt. Das ist aber nicht mein Hauptproblem, mein Problem ist, dass ich jetzt so viele Bescheide habe und ich da nicht mehr durchblicke. In einem Monat habe ich zuviel bekommen, im nächsten zu wenig und das wird mit dem verrechnet und das wieder mit dem, daq blickt kein Mensch mehr durch. HEute hatte ich einen Termin bei einer Organisation die mir, nach vorheriger Rückfrage, helfen hätten können. Es stellte sich aber raus das dem nicht sos war, ich wußte mehr wie die. Irgenwie kann mir auch keiner sagen wo ich wirklich diese Hilfe bekommen kann. Sollte hier jemand eine Idee haben freue ich mich über Rückmeldungen.
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Um Dir Klarheit zu verschaffen, solltest Du in Widerspruch gehen und diesen wiefolgt begründen:
Nach § 35 Abs. 1 SGB X ist ein Verwaltungsakt zu begründen. In der Begründung sind die wesentlichen, tatsächlichen und rechtlichen Gründe zu benennen, welche die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Behörde ist ebenfalls verpflichtet, bei Ermessensentscheidungen die Gesichtspunkte der pflichtgemäßen Ermessensausübung darzulegen.
Dieser Begründungspflicht kommen Sie mit Ihrem Bescheid vom... nur sehr unzureichend nach. Mit Verweis auf mein Nebeneinkommen ist für mich nicht nachvollziehbar, wie Sie die Anrechnung vorgenommen haben. Nach Übersendung der Berechnung werde ich meinen Widerspruch weiter begründen.Du wirst dadurch mit Sicherheit eine Aussage von anderer und hoffentlich qualifizierteren Stelle bekommen!
Gawain
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Sie soll also unnötigerweise in Widerspruch gehen, damit sie den nächsten Bescheid (Widerspruchsbescheid) bekommt, den sie wahrscheinlich wieder nicht versteht?! Was soll das bitte bringen?
Turtle
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Zitat
Was soll das bitte bringen?
... eine nachvollziehbare Berechnung, selbst wenn diese in einem persönlichen, klärendem Gespräch erfolgt. Sie muss sich doch nicht mit einer Flut von Bescheiden zufrieden geben, die sie nicht versteht. -
Bei einem Widerspruch wird es kein klärendes Gespräch geben. In der Widerspruchsstelle wird keinen Wert auf Kundenverkehr gelegt. Man entscheidet nach der Akte, wird prüfen, ob Gründe angegeben wurden und wenn (was wahrscheinlich ist, dass jeder ÄB auch mit einer Begründung versehen ist), den Widerspruch als unbegründet zurückweisen. Ggf sogar mit einem Kurzbescheid a la "Alles geprüft und für richtig befunden.". Davon hat die TE nichts, nur Mühe und Zeit verschwendet. Ihre und die der Behörde.
Turtle
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Na um die Behörde würde ich mir da mal keine Sorge machen, wenn die etwas haben, dann ist es Zeit :). Wenn man Dijane durch Zusendung von x Bescheiden, wobei u.U. einer den anderen aufhebt und sie nicht mehr nachvollziehen kann, was nun richtig ist und wie das Amt zu diesem Ergebnis kommt, dann wird sich wohl mal jemand aufraffen und der Dame erklären müssen, was nun Sache ist.
Wir, die wir uns schon des öfteren durch zweifelhafte Bescheide hindurchgekämpft haben, wissen, dass selbige abseits der verwendeten Billigsoftware durchschaubarer hätten erstellt werden können. Gerade wenn es um Nebeneinkommen mit unterschiedlichen Einkünften geht, ist das Chaos vorprogrammiert.Du sitzt doch am Drücker Turtle und könntest hier einschlägig Rat geben, wie Dijane zu einer nachvollziehbaren Darlegung gelangt. Die SB kann sich nicht auf ihren Hintern ausruhen, wenn der Hilfebedürftige seinen Bescheid nicht versteht (aus welchen Gründen auch immer) und mag er noch so stimmig sein.
Man kann durchaus ein klärendes Gespräch erwirken, egal in welcher Abteilung, dies ist meine vorwiegende Aufgabe und bringt mehr, als wochenlanger Briefwechsel.
Kennt hier jemand noch eine Alternative, wie Dijane zu einer nachvollziehbaren Berechnung kommt? -
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