Hallo,
habe mich jetzt hier durchgewühlt und nichts wirklich passendes gefunden. falls ich etwas übersehen haben sollte, sorry.
wohne derzeit in einer zweck-WG.
Die Überlegung besteht jetzt aufgrund des auszugs des Mitbwohners, dass mein Partner in das andere WG-Zimmer zieht. Wir sind noch nicht sehr lange zusammen und wollen auch gar nicht zusammen haushalten, da ich nicht von ihm abhängig sein möchte. Heisst, wir wollen ohnehin eine WG führen. Jeder zahlt die Hälfte der Miete, jeder kauft für sich ein. es gibt kein weiteres Zimmer, ausser der beiden WG-Zimmer, der Küche und dem Bad. Falls jetzt jemand schreibt, dass das aber ja nicht sein kann: doch. wir führen keine Beziehung im konventionellen Sinne und wollen das auch gar nicht.
wir wissen auch, dass es dieses "Jahr auf probe wohnen" gibt.
Was mich aber vielmehr interessiert. Ist es ein Unterschied, ob ich mich in einer genehmigten 2-jährigen Umschulung (normale ausbildungszeit in dem Beruf ist 3 Jahre) befinde? Die Umschulung ist dual, ich arbeite 40 Stunden/Woche. Also, ansich wie eine normale Ausbildung oder auch Jobausübung.
Ist es so, dass die ARGE trotzdem sagen kann, dass mein Partner für mich zuständig ist, ich also kein Geld mehr bekomme? Oder ist die Rechtslage aufgrund der genehmigten Umschulung eine andere und ich bekomme trotzdem mein geld weiter von der ARGE? Ich möchte auch auf längere Sicht nicht finanziell von meinem Partner abhängig sein. wie die Rechtslage mit dem Jahr auf Probe-wohnen, allgemeines WG-Leben (ohne Partnerschaft) ist etc. weiß ich alles. Nur, ob es ein Unterschied ist, wenn ich mich in einer Umschulung befinde oder einfach "nur" Hartz 4" beziehe, ist mir nicht ganz klar.
Ich hoffe, ihr versteht die Frage richtig.
Danke schonmal