Anrechnung bei eventuellem Lohnsteuerjahresausgleich

  • Hallo liebe Community,
    ich lebe derzeit mit meinen 2 Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft und habe im letzten Jahr Einkommen erzielt, für das ich auch Lohnsteuer abführen musste. Zusätzlich musste ich aufgrund der Unterhaltspflicht aufstockende Leistungen beziehen, um mein Existenzminimum zu sichern.
    Jetzt erwäge ich eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, wodurch ich auf jeden Fall einen Großteil der abgeführten Lohnsteuer zurück bekommen würde.


    Meine Frage(n):
    Hat jemand Erfahrungen oder ist auf dem neuesten Stand, ob und wie die Erstattung auf meinen Leistungsbezug angerechnet wird. Es wird ja dann (davon gehe ich mal aus) eine Nachberechnung für die entsprechenden Monate geben oder sehe ich das falsch?


    Wär nett, wenn mir jemand diesbezüglich weiterhelfen könnte. Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße


    Sascha