meine Tochter ist 33 Jahre alt. Sie bekommt Hartz IV. Nach einer Trennung lebt sie in einer viel zu großen Wohnung.Danach erfolgte ein Totalabsturz. Da es ihr psychisch schlecht geht, haben wir von Sachsen nach Bayern geholt. Die Wohnung muß entrümpelt werden. Die Möbel sind unbrauchbar, weil die Heizung defekt ist und der Vermieter in Belgien hockt. Weiß jemand ob das Amt die Kosten übernimmt? Hat jemand ähnliche Erfahrungen. Ich bin verzweifelt.
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Was soll das Amt jetzt übernehmen? Die Entsorgungskosten? Nur weil in der Wohnung die Heizung nicht in Ordnung ist sind ja die Möbel nicht gleich unbrauchbar. Dazu müßte ja ein Wasserschaden oder ähnliches vorliegen. Wenn deine Tochter nicht mehr in der Wohnung wohnt müßtet ihr diese kündigen und beräumen. In einigen Gemeinden Sachsen gibt es dafür direkt kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten über die für den Abfall zuständigen Behörden.
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einen Wasserschaden gab es, die Heizung ist seit letztem Jahr Oktober total ausgefallen, sie wohnt noch als einzige in dem Haus. Der Vermieter sitzt in Belgien, da das Finanzamt hinter ihm her ist. Kündigung ist raus, die Wg. muss aber noch ausgeräumt werden. Wer zahlt den Container?
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Das werdet ihr wohl bezahlen müssen.Eventuell könntet ihr ein Darlehen erhalten vom JC. Ansonsten müßtet ihr einen Anwalt bemühen um die Kosten vom Vermieter wiederzubekommen.
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Nachdem eure Tochter die Möbel nicht mehr braucht, gehe ich davon aus, dass sie nun wieder bei euch zuhause wohnt. Wenn ihr diese Möbel nun entsorgt, muss sie die nächsten selber bezahlen, eine Erstausstattung auf Staatskosten gibt es dann nicht mehr.
Den Container darf Deine Tochter selbst bezahlen, schließlich sind es ja ihre Möbel.Gawain
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Erstausstattung müßte sie doch trotzdem bekommen wenn ein Wasserschaden nachweisbar ist.
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Ist das nicht eine Sache der Hausratversicherung? Also wenn in dieser Richtung ein Nachweis erbracht werden soll, dann wohl bevor die Möbel im Container liegen
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Laß doch den Sch... in der Wohnung. Wenn der Vermieter abgehauen ist merkt der auch gar nichts. Du hast gekündigt und den Schlüssel sicherlich zu ihm geschickt und basta. Ich galube er muß innerhalb eines Monats reagieren und dann ist er für die Wohnung verantwortlich.
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Verantwortlich für die Wohnung ist der Mieter und der Vermieter könnte die Entsorgungskosten einfordern.
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Ist vielleicht das beste,ich glaube nicht, dass der V. noch einen Schritt auf deutschen Boden setzt. Wir schicken ihm die Schlüssel nach Belgien. Sachen stellen wir auf den Hof, da ist eh schon ein Gebäude eingestürzt und ruf den Sperrmüll an.
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Richtig so!
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