Auch 2012: Darlehn für Mietkaution muss nicht zurückgezahlt werden

  • Hallo,


    ich hatte Ende Dezember bei der Abgabe meines ALG II-Antrages auch ein Darlehn in Höhe von 875€ für die Mietsicherheit (bzw. bei mir Genossenschaftsanteile) beantragt.
    Ich hatte den Mitarbeiter vom JobCenter gefragt, ob das Darlehn tilgungsfrei sei. Sei Antwort war (wie üblich), das mir bis zur vollständigen Tilgung 10% vom Regelsatz abgezogen werden. Damit war ich nicht einverstanden.
    Da ich die Wohnungsübernahme nicht gefährden wollte, habe ich dem erst einmal zugestimmt, aber schon mit der Vorsatz, das einem Anwalt zur Prüfung zu übergeben.
    Nach dem das Geld bei der Vermieter/Genossenschaft gutgeschrieben wurde (Mitte Januar), habe ich ich mir einen Beratungsschein bei Amtsgericht geholt und bin zu einer Fachanwältin für Sozialrecht gegangen, der ich den Fall schon vorher telefonisch erklärt hatte.
    Die Anwältin hat für mich einen Widerspruch verfasst und an das JobCenter geschickt.
    Für Februar wurden mir die 10% noch abgezogen, aber heute habe ich den Nachricht von der Anwältin bekommen, das das JobCenter dem Widerspruch stattgegeben hat und ich das Darlehn nicht mehr zurückzahlen muss - mir werden keine 10% des Regelsatzes mehr abgezogen.
    Ein aktualisierter Leistungsbescheid lag dem Schreiben vom JobCenter gleich mit bei.


    Die Anwältin hat sich in dem Widerspruch auf den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 30.09.2011 (S 37 AS 24431/11 ER) bezogen.


    Ich hoffe es hilft auch Anderen weiter, weitere Infos gerne per PN.

  • WOW....endlich mal ein Urteil Pro-H4-Empfänger!


    Allerdings steht in der Begründung was von "ausgelaufener Jugendhilfe" und so, gilt das dennoch für ALLE?


    Meinem Partner und mir werden nämlich auch diese 10% abgezogen wegen Kautionsdarlehen. Das sind bei zwei Personen ja mal eben schlappe 67€ ca, die fehlen....lohnt es dann für uns, überhaupt den Schritt zu einem Anwalt zu machen, auch wenn wir "älter!" sind?

  • , gilt das dennoch für ALLE?


    Nein. Ein Urteil ist immer eine Einzelfallentscheidung des Richters. Ein anderer Richter kann die Sache auch wieder anders sehen.


    Der Gesetzestext ist eigentlich eindeutig: Aufrechnung mit 10 % der Regelleistung. Deshalb macht der Richter in der Begründung ziemliche Verrenkungen, um zu einem anderen Ergebnis zu kommen.

  • Ich habe meine Kaution vollständig mit 50 Euro monatlich zurückgezahlt... :-( Aber was passiert in Deinem Fall mit der Kaution wenn Du umziehst oder für den Fall Du ziehst zu einem Partner o.ä.??? Wem gehört die Kaution?? Dir oder dem Jobcenter??

  • Auch wenn das Thema schon älter ist...


    Wenn nun der gesamte Betrag abgestottert wurde, und man iwann mal umzieht, gehört die Kaution (samt Zinsen) dann mir, bzw. meinem Partner und mir? Und kann das dann als Kaution für eine andere Wohnung eingesetzt werden?