Hallo, habe eine Frage zu folgendem Fall:
5/6 Bedarfsgemeinschaft: Frau mit 4 Kindern. Mann gehört nicht zur Bedarfsgemeinschaft.
Frau erhält Kindergeld 773, Elterngeld 375, Landeserziehungsgeld (Bayern) 300. Alle Kinder unter 6 Jahre, das jüngste 1 Jahr alt. Die drei älteren Kinder gehen in eine Kita/Kiga.
Ihr Einkommen wird so berechnet: Kindergeld 773, sonstiges Einkommen 573,42 abzüglich Einkommensbereinigung 30, also 543,42.
Wie kommt das sonstige Einkommen zustande? Wird das Landeserziehungsgeld teilweise angerechnet oder erhält die Frau "zuviel" Jahreseinkommen insgesamt?
Danke für eure Antworten.