Hallo, ich bin 16J, Schüler der Berufsfachschule Sozialassistent, beziehe zur Zeit Schülerbafög 216,- (bei den Eltern wohnend) muss nun im nächsten Schuljahr ein Jahrespraktikum machen, welches ca. 20km von meinem Elternhaus stattfindet, da die Busverbindungen nicht so toll sind, wollte ich währen des Praktikums bei Bekannten wohnen.#Meine Frage: Zählt eine Entfernung von knapp 20km als auswärts wohnend? Bekomme ich dann das Bafög auch für "nicht bei den Eltern wohnend"? Muss ich mich dafür ummelden oder reicht ne Mietbescheinigung ?
Fragen über Fragen;-)
Danke für ne Antwort Nico
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siehe hier:
http://www.stipendium-aktuell.de/bafoeg/schuelerbafoeg.html
"Wann ist der Schulweg zu weit?
Diese Frage beantwortet die Verwaltungsvorschrift 2.1a.3 . Danach muss der Auszubildende bei Benutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen mindestens an drei Wochentagen für Hin- und Rückweg eine Wegzeit von mehr als zwei Stunden (einschl. Wartezeiten vor und nach dem Unterricht) benötigen. Bei einem Fußweg kann jeder angefangene Kilometer mit 15 Minuten berechnet werden.Unerreichbarkeit kann neben der räumlichen Entfernung auch auf Gründe in der Person zurückzuführen sein. Etwa, wenn aufgrund einer Krankheit oder Behinderung es unzumutbar ist, den Wag auf sich zu nehmen
Gem. VwV 2.1a.6 ist Unerreichbarkeit auch aus rechtlichen, nicht vom Schüler zu vertretenden Gründen in möglich. Das kann etwa der Fall sein, wenn das Sorgerecht beim anderen Elternteil liegt.
In VwV 2.1a.8-2.11a19 ist erwähnt, dass eine "entsprechend zumutbare Ausbildungsstätte" von der Wohnung der Eltern aus nicht erreichbar sein darf. Das bedeutet, dass man die räumlich nächste Schule nehmen muss, an der der gewünschten Abschluss möglich ist."
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Danke für die Antwort, der Schulweg mit dem Bus inkl. Warte u. Fußzeiten beträgt über 2Std. Hin/Rückfahrt.
Bin mir aber nicht sicher ob diese Regelung auch für mich gilt, wie gesagt, bin 16J.alt und es ist eine schulische Ausbildung zum Erzieher welche dieses Praktikum beeinhaltet.
Laut Bafög-Gesetz bekomme ich (bei dieser Schulform, mind. 2Jahre und mit dem Ziel einer abgeschlossenen Ausbildung) dann nur Bafög, wenn ich zuhause wohne, oder? -
Laut Bafög-Gesetz bekomme ich (bei dieser Schulform, mind. 2Jahre und mit dem Ziel einer abgeschlossenen Ausbildung) dann nur Bafög, wenn ich zuhause wohne, oder?
Wo soll das denn stehen?
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...aber es heißt ja "mit eigenem Hausstand" den hätte ich dann ja nicht u. ich habe gelesen das nur ein möbliertes Zimmer nicht als eigener Hausstand zählt, ich wäre ja dort nicht gemeldet, sondern bekomme eben nur ein Zimmer während dieser Zeit zur Verfügung gestellt natürlich mit Familienanschluß/ Verpflegung und so. Also wäre ich dann wahrscheinlich nicht berechtigt,?? und ne eigene Wohnung zu nehmen wäre Quatsch.
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Nein, wenn du keinen eigenen Hausstand, bzw. deinen Wohnsitz dort hast, wirst du wohl nichts bekommen.
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Das mit dem eigenen Hausstand steht im § 2 Absatz 1a und der bezieht sich auf Ausbildungen nach Abs. 1 Nr. 1. Deine Ausbildung ist nach Abs. 1 Nr. 2. Da ist es egal, wo man wohnt.
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