Guten Tag,
bislang lebte meine Freundin noch zusammen mit ihren Eltern. Jedoch hat sich im letzten halben Jahr einiges getan und wir sind am Überlegen zusammen zu ziehen.
Ich beziehe Hartz IV. Sie ist schwanger geworden und ist leider auch arbeitslos geworden.
Darf der Mann und die Frau Hartz IV beziehen und zusammenleben ohne das es zu großen Abzügen kommt?
Gibt es einen Unterschied zwischen zwei zusammenlebenden und zwei verheirateten aus der Sicht des Arbeitsamtes? Denn wir würden auch gerne heiraten. kennen uns in dem ganzen gewusel aber nicht so dolle aus.
Wenn jemand helfen könnte wäre ich auch sehr dankbar.
lieben gruß
lala