Pfänden -ja-nein-darf er das ?

  • hallo zusammen- bin neu hier und mich plagt eine frage.
    und zwar sind bei meiner ehefrau schulden aus einer zeit aufgetaucht in der wir uns noch nicht kannten.
    wir haben erstmal locker reagiert , dem forderungsanwalt unseren hartz 4 bescheid etc. zukommen lassen und nun meint der wehrter herr er müsse den Gerichtsvollzieher rausschicken.. naja soll er machen..


    soweit ich informiert bin betreffen mich die schulden ja keineswegs da diese vor der eheschließung endstanden sind.
    das heißt doch für mich das der liebe GV die finger von meinen Sachen zu lassen hat sprich TV , XBOX , Notebook. oder liege ich da falsch ?
    haben jetzt auch unseren anwalt zur Rate gezogen denn das Unternehmen bei dem die schulden endstanden sind ist a. pleite und b sind die schulden nur endstanden weil jemand auf den namen meiner frau bestellt hat und sie , weil sie mit der person verwand ist es nicht zu ranzeige gebracht hat. anfang 2010 hatte sich das unternehmen zuletzt gemeldet und eine anzahlung erhalten. danach hat man nie wieder was gehört bin dann der vollstreckungsbescheid vom AG kam und dann der nette anwalt.

  • § 1362 BGB Eigentumsvermutung
    (1) Zugunsten der Gläubiger des Mannes und der Gläubiger der Frau wird vermutet, dass die im Besitz eines Ehegatten oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören. Diese Vermutung gilt nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben und sich die Sachen im Besitz des Ehegatten befinden, der nicht Schuldner ist. Inhaberpapiere und Orderpapiere, die mit Blankoindossament versehen sind, stehen den beweglichen Sachen gleich.
    (2) Für die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch eines Ehegatten bestimmten Sachen wird im Verhältnis der Ehegatten zueinander und zu den Gläubigern vermutet, dass sie dem Ehegatten gehören, für dessen Gebrauch sie bestimmt sind.

  • Hallo,


    Zitat

    das Unternehmen bei dem die schulden endstanden sind ist a. pleite


    gerade in dem Fall wird der Insolvenzverwalter versuchen alle offenen Posten einzutreiben, um die Insolvenzmasse möglichst groß zu bekommen.


    Zitat

    und b sind die schulden nur endstanden weil jemand auf den namen meiner frau bestellt hat


    Das interessiert den GVZ nicht. Es liegt ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid vor und der kann durchgeführt werden.


    LG chico