Natürlich hättest du bei der Beantragung diesen Sparbrief angeben müssen. Wenn er innerhalb des Vermögensfreibetrages liegt dann wäre er ja eh nicht bei der Berechnung ins Gewicht gefallen. Jetzt kannst du nur dem JC mitteilen das du diesen Sparbrief nicht angegeben hast weil er nicht in deinem Besitz ist und du es eben vergessen hast. Ansonsten wende dich an die Bank um die Auskünfte zu bekommen die du brauchst.
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Ich Vermute mal, das aufgrund der Zinsen, weclhe dem JObcenter mitgeteilt werden, dass das JC dich angeschrieben hat wegen den Kontoauszüge.
Wenn dem so ist und du angibst das du es vergessen hast und sich keine Änderungen in der Leistungshöhe, oder des Anspruchs, ergeben. Ist die Sache eingentlich schon erledigt.
Du müsstest dann auch keine Konsequenzen befürchten.
Gruß
Diablo.
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