Hallo,
ich habe am 14.12.2011 den Antrag auf Erstausstattung gestellt und habe bis HEUTE noch keinerlei Nachricht bekommen. Es wurde gar nicht darauf reagiert. Ich habe mich erkundigt und es soll gesetzlich verankert sein, dass bei Erstauszug aufjedenfall ein Recht auf Erstausstattung besteht, was bei mir der Fall ist!
Was kann ich dagegen tun? Beschwerde einreichen?
Und kann ein Antrag auf Erstausstattung verfallen?
Bitte um euern Rat
Herlichen Dank!:o