Meister-BAföG und Hartz IV der Lebenspartnerin

  • Moin Moin,


    ich hätte da mal ein Paar Fragen auf die mir die Mitarbeiter des Arbeitsamtes (Jobcenters) aufgrund von Inkompetenz nicht beantworten können oder evtl. auch nicht beantworten wollen.
    Ich hoffe, dass mir hier weitergeholfen werden kann.


    Folgendes zu meiner Person:
    Ich (27) habe mit einer Weiterbilung zum staatl. geprüftem Bautechniker begonnen, die ich trotz Berufsunfähigkeit in meinem Lehrberuf (Dachdecker), selbst finanzieren muss.
    Dafür erhalte ich auch Meister-BAföG in Höhe von 697€.
    Meine Freundin (24) (seid 3 Jahren in einer Beziehung, seid 2 1/2 Jahren zusammen wohnend) bezieht zur Zeit Hartz IV in Höhe von 382€ (nach Abzug von 65€ wegen Überzahlungen).
    Unsere Warmmiete beträgt 450€.


    Meine Fragen sind nun, ob das Arbeitsamt mein Meister-BAföG komplett als Einkommen anrechnen darf?
    Ist es nicht eigentlich so, dass auf Einkommen ein Freibetrag angerechnet wird?
    Wieso wird dieser nicht auf mein Meister-BAföG angerechnet?
    Und ist es überhaupt richtig, dass ich während ich in einer Ausbildung stecke für meine Freundin aufkommen muss?


    Ich hoffe irgendjemand kann mir vielleicht ein paar Fragen beantworten.
    Im voraus schon einmal vielen Dank.