Mein Sohn ist 12 Jahre. Bis jetzt bekam die Mutter immer Unterhaltsvorschuss . Dieser entfällt ja nun. Jetzt will die Kindsmutter mich vor Gericht ordern um Unterhalt zu bekommen. Ich verdiene aber nur 925 Euro netto.Kann mir von dem noch was abgezogen werden? Ich lebe in einer Beziehung wobei meine Freundin ganz gut verdient . Kann diese auf irgendeiner Art mit rangezogen werden?
-
-
Hallo Fallo,
ich würde Dir raten, den Mindestunterhalt für das Kind zu leisten. Dieses sind 334€.
Du unterliegst ggü. dem minderjährigen Kind einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Demnach muss Du alle Dir verfügbaren Mittel einsetzen und den MU zu leisten.
Im Falle einer Unterhaltsklage könnte das Familiengericht von Dir verlangen, Deine wöchendliche Arbeitszeit auf bis zu 48 Stunden auszuweiten, einen Nebenjob anzunehmen oder Bemühungen nachzuweisen eine besser beszahlte Arbeit zu bekommen.
Durch das gemeinsame Wirtschaften mit Deiner Lebensgefährtin könnet Dein SB um bis zu 20% abgesenkt werden. Dein SB läge dann noch bei ca. 770€.
Solltest Du in einem solchen Unterhaltsverfahren unterliegen, hättest Du zudem noch alle Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das alles muss nicht passieren, es kann aber passieren. Und das m.M.n. sehr wahrscheinlich.
LG chico
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
"Sozialhilfe" anstelle von Unterhalt... 3
- Denno
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 8,3k
3
-
-
-
-
"Was bleibt uns noch zum leben" 6
- "Aussichtslos"
-
- Antworten
- 6
- Zugriffe
- 9,9k
6
-
-
-
-
1 Kind Lebt bei mir eins bei ihm.Unterhalt?? 1
- Schneckesmama
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6k
1
-
-
-
-
1. Ausbildung habe ich Anspruch auf Unterhalt? 4
- Alice
-
- Antworten
- 4
- Zugriffe
- 12k
4
-
-
-
-
1. Ausbildung, eigene Wohnung. Unterhalt? 3
- djkroko
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 16k
3
-