Kindergeldnachzahlung zürückzahlen?

  • Hallo, hoffe ihr könnt mir helfen.


    ich hatte von 06/09 - 04/10 eine Reha Maßnahme wo ich Ausbildungsgeld bekommen habe und mein Sohn seine Regelleistung.


    Hätte in der Zeit Kindergeld bekommen was ich nicht wusste. Habe es im nachhinein beantragt und auch eine Nachzahlung bekommen.
    Das Arbeitsamt wollte dann letztes Jahr die Nachweise haben ob ich es bekommen habe. Was ich auch tat. Jetzt kam ein Brief das ich das Geld zurückzahlen soll. Meine Meinung ist eigentlich, da ich ja Ausbildungsgeld bekommen habe das ich es nicht muss. Außer vielleicht einen Teil von dem was mein Sohn an Regelleistung bekommen hat. Oder liege ich da falsch. Weil es ist ja schon eine hohe Summe, wo ich ewig bezahlen werde.


    Hoffe ihr könnt mir helfen.


    Lg terrorcat

  • Du meinst, dass das Jobcenter Geld (überzahltes ALG 2) zurück haben will, oder? Das kann schon sein. Dein Kindergeld ist nämlich in dem Monat anzurechnen, in dem es dir zufloss. Und das scheint ja nach der Ausbildung gewesen zu sein. Damit musst du das ALG 2 vom Monat der Nachzahlung zurückzahlen (ganz oder teilweise).


    Es wäre schön, wenn du mal schreibst, wann du die Nachzahlung erhalten hast, wieviel das war und für welchen Zeitraum das Jobcenter jetzt Geld zurückfordert und in welcher Höhe. Und wieviel ALG 2 du in dem Zeitraum monatlich bekommen hast.


    Turtle

  • Hallo,


    ich habe die Nachzahlung im September 2010 bekommen von der Familienkasse. Das waren 1968,00€.


    Und das Arbeitsamt hat mir das jetzt von 01.10.2010 - 31.03.2011 angerechnet. Insgesamt wollen die 1804,00€ zurückhaben. Und irgendwie haben die schon einen Monat angerechnet.


    In der Zeit wo ich das Kindergeld hätte bekommen müssen, habe ich 455 € Ausbildungsgeld ( Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ) bekommen. Und Alg 2 habe ich 129 € Mehrbedarf für alleinerziehende und 98,68€ für meinen Sohn.


    Lg Elisa