Hallo und schönen guten Abend,
ich bin neu, deswegen hoffe ich, man wird es mir nachsehen, wenn es die Frage schon gibt oder ich sie im falschen Bereich stelle.
Zur Frage:
Ich bin Student, 23, beziehe 506€ Bafög und 600 € Studienkredit + 184€ Kindergeld. Lebe alleine und zahle 350 warm in Hamburg. Um mich geht es jedoch nicht, denn folgendes ist der Fall:
Meine Freundin ist 19 (wird im Juni 20) und möchte gerne im Mai/Juni mit mir zusammenziehen (möglichst eine neue Wohnung). Ihre Mutter bezieht Hartz 4 und sie als (noch) Schülerin dementsprechend auch. Zusätzlich erhält sie Halbwaisenrente und Kindergeld. Ab Oktober wird dann auch sie ihr Studium beginnen.
Das Problem ist nun, dass wir, wenn wir zusammen ziehen, neue Möbel benötigen werden, weswegen ich gerne gewusst hätte, ob sie einen Anspruch auf Erstausstattung von der Arge hat. Ich zweifle daran, da sie tendenziell auch weiterhin bei ihrer Mutter wohnen kann (Wohnt in HH, Studium wird ebenfalls in HH sein) und noch unter 25 ist. Zusätzlich ist sie nach abschluss der Schule und mit beginn des Studiums nicht mehr Hartz 4 berechtigt, was die Zweifel vergrößert.
Frage 1 wäre also, ob sie eben den Anspruch hat. und Ob sie dann überhaupt noch Leistungen bis Oktober (studienbeginn) beziehen kann, bzw. in welcher Höhe.
Daraus ergibt sich Frage 2: denn sollte dem nicht so sein, was tun? Muss sie bei ihrer Mutter (61) wohnen bleiben oder müssen wir alles selbst bezahlen? Gibt es möglichkeiten, die Erstausstattung woanders zu beantragen? (Ich selbst habe diese 2 mal bekommen, einmal vom Jugendamt und einmal, 2 Jahre später von der Arge) Lässt es sich vielleicht als dringend deklarieren im Bezug auf das doch hohe Alter ihrer Mutter und dem Umstand der Vaterlosigkeit?
Oder aber, würde es etwas ändern, wenn wir z. B. eine eingetragene Partnerschaft anmelden und somit den Auszug begründen? Würden meine Eigenen Lebensumstände dann eventuell ein Hindernis sein?
Ich weiß, langer Text und Fragen über Fragen, aber ich hoffe irgendjemand versteht mein Anliegen und kann mir helfen.
Bis dahin, einen schönen Abend noch